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Bahnbrechendes Urteil: Ethischer Veganismus durch Menschenrechte geschützt (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass (ethisch motivierte) vegane Ernährung von den Menschenrechten geschützt ist.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass (ethisch motivierte) vegane Ernährung von den Menschenrechten geschützt ist.
Bild: K/Vegpool / Canva

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz in zwei Fällen dafür verurteilt, Veganern in öffentlichen Einrichtungen keine angemessene vegane Ernährung zur Verfügung gestellt zu haben. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Das Urteil erklärt Veganismus nicht zur Religion, sondern erkennt an, dass eine ernsthafte ethische Überzeugung einen ähnlichen rechtlichen Schutz genießen kann wie eine Religion. Die Formulierung „quasi-religiös“ wurde von Medien reißerisch genutzt, um Veganismus als Glaubensfrage darzustellen.

Staatliche Einrichtungen tragen besondere Verantwortung bei der Verpflegung

Wer zu Hause lebt, kann selbst einkaufen und seine Nahrung zubereiten. In einem Gefängnis oder einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung ist das kaum möglich. Deshalb gelten hier besondere Bedingungen zum Umgang mit den betroffenen Menschen.

Veganer müssen essen, was die Einrichtung ausgibt. Enthält eine Mahlzeit tierische Zutaten, können sie nicht einfach ein anderes Gericht kaufen oder sich selbst etwas zubereiten.

Genau darum ging es in den beiden Schweizer Fällen. Ein Mann saß im Genfer Gefängnis Champ-Dollon in Untersuchungshaft. Der andere war in einer psychiatrischen Universitätsklinik im Kanton Waadt untergebracht.

Beide Männer lebten bereits seit längerer Zeit vegan und engagierten sich im Tierrechts-Aktivismus. Nach Ansicht des Gerichts wurde dadurch deutlich, dass Veganismus für sie keine bloße Essensvorliebe war. Er gehörte zu ihrer grundlegenden ethischen Überzeugung. Und die ist menschenrechtlich geschützt.

Unzureichende vegane Ernährung: EGMR verurteilt die Schweiz

Die Einrichtungen in der Schweiz bemühten sich laut dem Urteil zwar teilweise um vegane Speisen, stellten jedoch keine konsequent vegane und ausreichende Verpflegung sicher. Auch Schweizer Gerichte entschieden gegen die beiden Veganer.

Die Schweizer Behörden gingen davon aus, dass dazu keine rechtliche Pflicht bestanden habe. Der EGMR kritisierte dies in seinem Urteil und stellte fest, dass klare Regeln fehlten. Die Betroffenen hatten deshalb keine wirksame Möglichkeit, ihren Anspruch kurzfristig durchzusetzen. Sie mussten erst den EGMR anrufen.

Der Gerichtshof entschied nun, dass die Schweiz die Rechte der beiden Männer verletzt hat. Staatliche Einrichtungen müssen eine ernsthafte vegane Überzeugung bei der Verpflegung angemessen berücksichtigen.

Hat der EGMR Veganismus zur Religion erklärt?

Die häufig verwendete Formulierung „quasi-religiös“ kann leicht in die Irre führen.

Grundlage des Urteils ist Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser schützt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Der Schutz gilt nicht nur für anerkannte Religionen, sondern teilweise auch für weltanschauliche oder ethische Haltungen. Dafür muss die Einstellung ernsthaft, in sich schlüssig und für die Lebensführung der Person von grundlegender Bedeutung sein.

Der EGMR hat also nicht entschieden, dass jede vegane Ernährung automatisch menschenrechtlich geschützt wäre. Entscheidend ist die dahinterstehende Überzeugung. Und die muss nachweisbar sein.

Was ist der EGMR?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Sitz in Straßburg. Er prüft, ob die Mitgliedstaaten des Europarats die Europäische Menschenrechtskonvention einhalten. Der EGMR gehört nicht zur Europäischen Union.

Was das Urteil für Veganer bedeutet – und was nicht

Das Urteil stärkt ethisch motivierte Veganerinnen und Veganer in Gefängnissen, Kliniken und vergleichbaren staatlichen Einrichtungen.

Es schafft zugleich aber keinen unbegrenzten Anspruch auf jedes gewünschte Gericht. Auch eine persönliche Vorliebe für bestimmte Lebensmittel reicht nicht aus, um den Schutz zu beanspruchen.

Geprüft werden müssen die konkrete Überzeugung, die Situation der betroffenen Person und die Möglichkeiten der Einrichtung.

Die Entscheidung betrifft zunächst zwei Einzelfälle aus der Schweiz. Sie dürfte dennoch weit über die Grenzen der Schweiz hinaus Bedeutung haben – in allen Ländern, die die Menschenrechte anerkennen.

Auch wenn der EGMR festgestellt hat, dass die Länder einen Ermessensspielraum haben, so dürfte das Urteil doch wenigstens zu mehr Klarheit zur Verpflegung in Kliniken und Gefängnissen führen.

Die beiden Kläger erhalten eine Genugtuung vom Schweizer Staat: 12.000 Euro für den Ex-Inhaftierten und 4.000 Euro für den Patienten. Die Summen sind in Euro statt in Schweizer Franken, weil der EGMR seinen Sitz im französischen Straßburg hat.

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Letzter Beitrag: 20. Jul. von Pee-Bee.

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