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Schweine verhungert: Kein Knast - Landwirt darf weiter Schweine halten!

Eine Schweinemast
Ein Landwirt ließ dutzende Schweine verhungern - und darf weiter Tiere halten. (Symbolbild) Bild: pixabay.com

Etliche Schweine starben, weil sich ein Landwirt und sein Mitarbeiter im Landkreis Minden-Lübbecke offenbar nicht ausreichend um sie gekümmert hatten.

Mitarbeiter des Kreisveterinäramts sollen bereits im Dezember 2021 46 tote Sauen aus einem der vier Betriebe des Landwirts abgeholt haben. Die Tiere sollen extrem abgemagert und zum Teil skelettiert gewesen sein. [1]

Wegen quälerischer Misshandlung der eigenen Tiere in vier Fällen wurden der Landwirt (37) und sein Mitarbeiter (23) nun vom Amtsgericht in Rahden verurteilt.

Der Hofbesitzer muss 12.000 Euro Strafe zahlen (das entspricht 240 Tagessätzen zu je 50 Euro – damit ist der Mann vorbestraft).

Das Verfahren gegen den Mitarbeiter wurde gegen eine Geldauflage von 1.000 Euro eingestellt. Der Mann muss 50 Sozialstunden ableisten. Bei ihm sah das Amtsgericht einen Fall als bewiesen an.

Ein Tierhaltungsverbot gab es allerdings nicht. Auch eine Gefängnisstrafe wurde nicht verhängt. Bei schweren Tierschutzverstößen sieht das Gesetz bis zu 3 Jahren Haft vor.

Ob das Verhungernlassen eines Schweines als "schwere Tierquälerei" gilt – und ob mildernde Gründe vorliegen -, entscheidet das Gericht im Rahmen des Prozesses. Der Betrieb war zuvor offenbar mehrmals von Amtsveterinären kontrolliert worden.

Bei Kontrollen in dem anderen Betrieb entdeckten die Amtstierärzte später ebenfalls lahme, abgemagerte und verwundete Schweine.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentar:
Das Urteil zeigt: Selbst wenn Tiere verhungern, scheint es auch bei notorischen Tierquälern (es hat mehrere Kontrollen vorab gegeben) immer noch genug mildernde Gründe zu geben.

Aus meiner Sicht sendet das Urteil ein kräftiges "Weiter so" an die Branche, die angesichts unterbesetzter Ämter, überlasteter Gerichte und seltener Kontrollen eine günstige Risiko-Prognose hat: Selbst wenn mal ein Fall auffliegt und es zur Verhandlung kommt, sind die Strafen in der Regel mild.

In diesem Fall wurde das Verfahren gegen den Helfer, trotz erwiesener Schuld, mit Geldauflage und Sozialstunden eingestellt. Auch der Hofbesitzer darf weiter Tiere halten.

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Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

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