Steuerzahler in Thüringen zahlen für Tierkörper-Entsorgung - Tierquäler jubeln!
Thüringen übernimmt ein Drittel der Kosten für die Entsorgung von Tieren, die in der Tierindustrie gestorben sind. Und zwar rückwirkend ab Januar 2024.
Wenn in Thüringen also ein Schwein in einer Schweinemast stirbt, übernimmt das Bundesland 33 % der Entsorgungskosten des Kadavers.
Genauer gesagt: Die Steuerzahler in Thüringen bezahlen dafür.
Von der Änderung des Gesetzes profitieren Tierhalter, in deren Ställen besonders viele Tiere verenden.
Befürworter der "Drittelregelung" begründen diese mit gestiegenen Energiekosten bei der Tierkörperbeseitigung. Zudem solle so der illegalen Entsorgung von Kadavern vorgebeugt werden. [1]
Kritiker sagen: Eine tierschonende Haltungsform würde ebenfalls Kosten der Tierkörperbeseitigung sparen – weil weniger Tiere sterben.
Statt Tierhalter zu unterstützen, ihre Kadaver zu entsorgen, sollte man genau das Gegenteil tun, und Todesfälle mit einer Gebühr versehen.
Statt die Allgemeinheit für tote Tiere aufkommen zu lassen, solle man die Tierhalter in die Pflicht nehmen.
Der Thüringer Bauernverband lobt indes die CDU-Fraktion, die als "treibende Kraft" die Finanzierung der Drittelbeteiligung in den Haushaltsverhandlungen erreicht habe. [2]
Durch die neue Regelung übernehmen in Thüringen also die Steuerzahler ein Drittel der Kosten für die Entsorgung gestorbener Tiere in der Tierindustrie.
Anders als etwa bei der Einführung strengerer Tierwohl-Standards üblich, wurde bei der Einführung der Drittelbeteiligung in Thüringen übrigens keine 5- oder 10-jährige Übergangsfrist eingehalten.
Stattdessen wurde die Bezuschussung der Tierkörperbeseitigung in Thüringen rückwirkend beschlossen.
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Quellen
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig