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Neue Drohungen vom Kaninchenzüchter: Anwalt setzt Vegpool weiter unter Druck!

Ein Kaninchen in einem Käfig aus Metall...
Ein Kaninchen in einem Käfig aus Metall... Bild: Deutsches Tierschutzbüro e. V.

Am 5. September 2023 hatten wir einen Artikel über ein Gerichtsurteil veröffentlicht, demzufolge der Name des Kaninchenzüchter-Betriebs Dr. Zimmermann GbR aus Abtsgmünd im Rahmen einer kritischen Berichterstattung durch den Verein Deutsches Tierschutzbüro e. V. genannt werden darf.

Das Deutsche Tierschutzbüro e. V. hatte bereits im Vorjahr Undercover-Aufnahmen veröffentlicht, die zeigen, wie Kaninchen mit Eisenstangen geschlagen bzw. auf den Boden geschleudert werden.

Die Aufnahmen sind wegen der darin erkennbaren Gewalt gegen Tiere nichts für schwache Nerven!

Der betreffende Betrieb wollte indes verhindern, dass sein Name in diesem Zusammenhang erscheint - und hat dem Deutschen Tierschutzbüro e. V. im Zusammenhang mit einer ersten Pressemitteilung eine entsprechende einstweilige Verfügung zustellen lassen.

Auch gegen eine weitere Berichterstattung gingen der Betrieb und sein Inhaber zunächst erfolgreich im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Ellwangen vor. [1]

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die zweite Verfügung jedoch am 30.8.2023 aufgehoben und entschieden, dass der Name des Betriebs im Rahmen der weiteren Berichterstattung vorerst weiter genannt werden darf.

Das war der Anlass für unseren ersten Artikel. Ein Kaninchenzüchter möchte eine kritische Berichterstattung verhindern - und verliert vor Gericht.

Mit der heftigen Reaktion hätte ich, der Gründer von Vegpool, allerdings nicht gerechnet!

Nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung erreichte Vegpool eine E-Mail der Anwaltskanzlei CSP Rechtsanwälte, mit der Aufforderung, den Artikel unverzüglich zu löschen.

Sollten wir den Artikel online lassen, wurden uns "enorme" Schadensersatzforderungen angedroht.

Warum der Artikel trotzdem online geblieben ist

Natürlich schockiert mich dieses aggressive Vorgehen gegen unsere Redaktion. Als Betreiber hafte ich im Zweifelsfall privat!

Doch wenn kritische Artikel gar nicht erst erscheinen dürften, dann würde die Öffentlichkeit ja überhaupt nicht mehr von Tierquälerei erfahren.

Ohne sorgfältige, kritische Berichterstattung könnten Tierhalter faktisch tun und lassen, was ihnen beliebt. Niemand könnte darüber berichten. Ein öffentlicher Diskurs könnte nicht mehr stattfinden!

Dabei steht Tierschutz als Staatsziel sogar im deutschen Grundgesetz!

Im Vertrauen darauf, dass eine sorgfältige und korrekte Berichterstattung vom Gesetz geschützt ist, habe ich den Artikel deshalb online gelassen.

Meine Fragen an den Kaninchenzuchtbetrieb

Als Journalist ist es meine Aufgabe, fair zu berichten und auch die Perspektive der kritisierten Seite zu berücksichtigen. Um der Sache genauer auf den Grund zu gehen, habe ich dem Betreiber der Dr. Zimmermann GbR einige Fragen zugeschickt, mit der Bitte um Antwort.

Dies waren meine Fragen:

  • Halten Sie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft angesichts der Aufdeckungen für gerechfertigt? Werden die Ermittlungen von Ihnen aktiv unterstützt?
  • Wie stufen Sie die in den Aufnahmen gezeigten Handlungen an Tieren ein?
  • Wie wäre das korrekte Vorgehen gewesen?
  • Wie konnte es in dem Betrieb zu den in den Videos erkennbaren Handlungen an Tieren kommen?
  • Wie viele amtliche Veterinärkontrollen gab es in den 5 Jahren zuvor? Hat es jemals Auflagen gegeben? Wurden diese fristgerecht umgesetzt? Gab es anschließend erneute Kontrollen vom Amt?
  • Konnten die im Video sichtbaren Personen identifiziert werden?
  • gab es personelle Konsequenzen? Welche konkret?
  • falls die in den Videos gezeigten Handlungen nicht dem gewünschten Vorgehen entsprechen: Wurden Maßnahmen eingeführt, um das in Zukunft zu verhindern? Welche sind das? Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen wirksam genug sind?
  • gibt es im Betrieb eine Videoüberwachung in sensiblen Bereichen? Falls ja: Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert? Werden sie laufend überwacht, oder nur protokolliert? Erfolgt die Kotrolle intern oder extern (unabhängig)? Wurden die Aufnahmen den Behörden zur Verfügung gestellt?
  • Wurden nach Aufdeckung der Aufnahmen im Betrieb Maßnahmen getroffen, um den Zutritt externer Personen zum Betrieb zu erschweren (Einbruchsicherung, Überwachungskameras, Wärmebildkameras o.ä.)? Falls ja: Warum?

Eine direkte Antwort habe ich zwar nicht erhalten - jedoch diese E-Mail vom Anwalt, mit weiteren Drohungen:


Betreff: Ihre Presseanfrage vom 22.09.2023

Sehr geehrter Herr Dreißig,

wie Ihnen im Rahmen Ihrer Recherche sicher zur Kenntnis gelangt ist, vertreten wir die presserechtlichen Interessen der Dr. Zimmermann GbR und deren Gesellschafter. Wir sind wegen der vom Deutschen Tierschutzbüro seit letztem Jahr iniziierten Pressewelle bereits gegen unzählige Presseunternehmen, ebenso wie gegen das Deutsche Tierschutzbüro und Herrn Jan Sascha Peifer persönlich, gerichtlich und außergerichtlich wegen rechtswidriger, unsere Mandanten unzulässig identifizierender Verdachtsberichterstattungen vorgegangen. Wir verweisen diesbezüglich auch auf das letztinstanzlich gegen das Deutsche Tierschutzbüro und Herrn Jan Peifer ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zum Az. 4 U 144/22. Das Deutsche Tierschutzbüro missachtet allerdings weiterhin geflissentlich die deutsche Rechtsordnung und ist bestrebt, die Medien für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass Frau Lisa Wilhelm, eine Mitarbeiterin des Deutschen Tierschutzbüros widerrechtlich in den Stall eingedrungen ist, um Videoaufnahmen herzustellen und dabei in Kauf genommen hat, dass die sensiblen Kaninchen durch die überraschende nächtliche Aufregung schweren Schaden nehmen. Zudem hat Frau Wilhelm augenscheinlich gesunde Zuchtkaninchen aus dem Stall unserer Mandanten gestohlen. Es wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet.

Unsere Mandanten können die von Ihnen behaupteten Zustände im Betrieb, der regelmäßigen, auch unangekündigten amtlichen Kontrollen des zuständigen Veterinäramtes unterliegt, nicht bestätigen. Entsprechende förmliche Beanstandungen hat es bei den regelmäßig durchgeführten amtlichen Kontrollen nie gegeben. So genannte Nottötungen dürfen im Betrieb unserer Mandanten nur in Ausnahmefällen und gemäß den Weisungen des Arbeitgebers auch nur lege artis durchgeführt werden, wenn die Einleitung oder Fortsetzung einer tierärztlichen Behandlung offenkundig keinen Erfolg verspricht und das Leiden des erkrankten Tieres ohne ein solches sofortiges Handeln erheblich verlängert würde.

Natürlich lässt sich in einem Betrieb dieser Größenordnung nicht gänzlich ausschließen, dass Mitarbeiter sich in unbeobachteter Situation den Anweisungen des Arbeitgebers zuwider verhalten. Das deutsche Arbeitsrecht, insbesondere der Datenschutz verbieten es dem Arbeitgeber aber bekanntlich, seine Arbeitnehmer ohne begründeten Verdacht in nicht öffentlichen Bereichen des Betriebes einer ständigen Videoüberwachung auszusetzen. Da sich unsere Mandanten, anders als das Deutsche Tierschutzbüro und deren Mitarbeiter, in jeder Hinsicht an gesetzliche Vorgaben halten, war ihnen eine anlasslose Videoüberwachung ihrer fachkundigen und eingehend unterwiesenen Mitarbeiter gesetzlich versagt.

Unsere Mandanten werden gegen eine etwaige sie identifizierende Verdachtsberichterstattung unmittelbar, auch gerichtlich vorgehen und von Ihnen jeden wirtschaftlichen Schaden ersetz verlangen, der ihnen in Folge einer unzulässigen Berichterstattung entsteht.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Tobias Czeckay
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt


Weiterhin droht uns der Anwalt der Dr. Zimmermann GbR aus Abtsgmünd mit Schadensersatzforderungen. Das macht mir große Sorgen, denn als privat haftender Betreiber muss ich im Zweifelsfall mit meinem Hab und Gut einstehen!

Offenbar ist Vegpool nicht das erste Medienunternehmen, gegen das der Kaninchenzüchter mit Drohungen vorgeht!

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Anwalt droht Vegpool: Muss Artikel offline gehen?
Letzter Beitrag: 12. Jan., von Vegbudsd.

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AUTOR: KILIAN DREIßIG
Vegane Lebensweise vereint Klimaschutz, Tierschutz und Lebensqualität. Gründe genug, mich als Journalist damit zu beschäftigen.

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