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Tierquälerei: Kaninchenzucht Dr. Zimmermann Kaninchen GbR darf beim Namen genannt werden

Ein Mitarbeiter schleudert ein Kaninchen auf den Boden.
Ein Mitarbeiter schleudert ein Kaninchen auf den Boden. Bild: Deutsches Tierschutzbüro e. V.
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Versteckte Kameras filmten, wie mit einer Eisenstange auf Kaninchen eingeprügelt wurde. Tiere wurden an den Hinterläufen gepackt und auf den Boden geschlagen. Manche Tiere zeigten danach noch Lebenszeichen.

Es scheint gar, als wäre dieser Umgang mit Tieren für die Mitarbeiter Routine. Was für eine Quälerei für die Tiere!

Die Bilder wurden mit versteckter Kamera in Deutschlands größter Kaninchenzucht - der Dr. Zimmermann Kaninchen GbR in Abtsgmünd (Baden-Württemberg) - dokumentiert und im Sommer 2022 vom Deutschen Tierschutzbüro e. V. öffentlich gemacht.

Den Vorwürfen schwerer Tierquälerei widersprach der Betrieb und verwies auf behördliche Kontrollen, die keine Mängel ergeben hätten.

Zusätzlich ist die Dr. Zimmermann Kaninchen GbR auch per einstweiliger Verfügung gegen das Deutsche Tierschutzbüro vorgegangen, unter anderen gegen eine Berichterstattung aus dem Frühjahr 2023. Dies offenbar auch, um die namentliche Nennung des Betriebs in Zusammenhang mit den Veröffentlichungen zu unterbinden.

Das Deutsche Tierschutzbüro ging davon aus, dass der Kaninchenzüchter dadurch eine identifizierende Berichterstattung verhindern wollte - und setzte sich zur Wehr. Erfolgreich!

Die einstweilige Verfügung hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 30.08.2023 (Az. 4 U 54/23) aufgehoben. Die Berichterstattung über die Missstände in Zusammenhang mit der Tierhaltung sei von erheblichem Informationswert, heißt es in der Begründung.

Weiter heißt es: "Wenn es in ihren Betrieben zu derart erheblichen Missständen kommt, müssen es Betreiber wegen des daran bestehenden erheblichen Interesses und der damit angestoßenen Diskurse hinnehmen, wenn darüber – auch unter Namensnennung – in der Öffentlichkeit berichtet und diskutiert wird".

Die Dr. Zimmermann Kaninchen GbR muss also hinnehmen, dass über die verstörenden Aufnahmen aus ihren Betrieben berichtet wird - und zwar mit Namen. Auch, wenn bis zu einem gerichtlichen Urteil die Unschuldsvermutung für die betreffenden Mitarbeiter gilt.

Im Laufe seiner Recherchen hat das Deutsche Tierschutzbüro herausgefunden, dass die Dr. Zimmermann Kaninchen GbR offenbar auch "Versuchstiere" züchtet.

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Jan Pfeifer vom Deutschen Tierschutzbüro glaubt, dass der Versuch der Geheimhaltung auch wirtschaftliche Gründe hat: "Offenbar hatte man Sorge, dass Kunden der Firma wie Siemens Healthineers aus Marburg abspringen würden". (Hier eine Pressemitteilung der Tierschützer).

Eine andere Firma aus Bad Bocklet sei aufgrund der Berichterstattung bereits abgesprungen.

Update: Kleinere Formulierungen überarbeitet. Danke an einen Leser für den juristischen Hinweis.

Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

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Diskussion im Forum:
Gericht: Betrieb, der Kaninchen quälte, darf beim Namen genannt werden.
Letzter Beitrag: 10.09.2023 von Salma.

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