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36.800 Euro Strafe wegen Tierquälerei in "Vorzeigebetrieb" mit QS- und Tierwohl-Siegel!

Der Betreiber dieser Schweinemast wurde vom Gericht verurteilt.
Der Betreiber dieser Schweinemast wurde vom Gericht verurteilt. Bild: Aninova e. V.

Jetzt ist Schluss! Ein Schweinemäster aus einem Betrieb in Niedersachsen ist vom Gericht wegen Tierquälerei zu 160 Tagessätzen á 230 Euro verurteilt worden. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro tragen. Außerdem darf der Mann keine Tiere mehr halten. [1]

Bis zum Urteil trug sein Betrieb offenbar sowohl das QS-Siegel, als auch ein "Tierwohl"-Label. Beide Siegel sollen vorbildliche Tierhaltung garantieren.

Die Tierschutzorganisation Aninova e. V. (damals unter dem Namen "Deutsches Tierschutzbüro") hatte im September 2022 schockierende Video- und Fotoaufnahmen aus Zulieferbetrieben des Schlachtunternehmens Westfleisch veröffentlicht. Dazu zählte damals auch der Betrieb des jetzt verurteilten Tierquälers.

Damals soll Westfleisch den Zulieferer als freundlichen Familienbetrieb von nebenan präsentiert haben, so Aninova. Die PR-Fotos seien nach Veröffentlichung der Missstände jedoch schnell von der Website verschwunden. Der Vertrag wurde offenbar aufgelöst.

Gleich dutzende kranke und verletzte Tiere waren auf den Bildaufnahmen zu sehen. Versteckte Kameras filmten, wie der Schweinemäster einfach an ihnen vorbeiging, ohne ihnen zu helfen.

Weitere Aufnahmen zeigten, wie der Schweinemäster die Tiere mit Elektroschockern auf einen Westfleisch-Tiertransporter getrieben hat - illegal.

Die Tierrechtsorganisation hatte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschat Oldenburg erstattet. Gegen einen Strafbefehl über 110 Tagessätze ist der Schweinemäster rechtlich vorgegangen, daher ist es zum Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln gekommen. Nun hat das Gericht die Strafe auf 160 Tagessätze erhöht.

In einem Gutachten kam eine Expertin vor Gericht zu der Feststellung, dass Schweinen in 14 Fällen erhebliches Leid und Schmerzen zugefügt worden seien. Teilweise wurde über 19 Tage kein Tierarzt informiert und ein betroffenes Tier auch nicht in eine Krankenbucht gebracht, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Tierschützer haben ihrerseits ausgewertet, welche Zeit der Landwirt pro Tier am Tag aufgebracht hat und kamen zu einem schockierenden Ergebnis: 0,5-1 Sekunde pro Tier und Tag. Und das trotz der wohlklingenden QS- und Tierwohl-Siegel!

Mitte 2023 hatte das Veterinäramt bereits ein Tierhaltungsverbot gegen den Betrieb erlassen, nachdem bei amtlichen Kontrollen mehrmals Verstöße festgestellt worden waren.

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Eine Amtsveterinärin hatte damals vor Gericht gesagt, dass dem Tierhalter die "Empathie gegenüber den Schweinen" gefehlt habe. Bei einer Kontrolle soll der Schweinemäster einfach frühstücken gegangen sein, statt den Tierärzten den Stall zu öffnen.

Auch vor Gericht soll sich der Tierhalter in Widersprüche verwickelt haben und offenbar keine Zeichen von Reue gezeigt haben. Mit 160 Tagessätzen (36.800 Euro) gilt der Mann als vorbestraft und bekommt einen Eintrag ins Strafregister. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von ca. 15.000 Euro tragen.

"Wir würden uns natürlich deutlich höhere Strafen wünschen, aber wir sind zufrieden mit dem Urteil", so Aninova-Sprecher Jan Peifer. In den meisten Fällen von Tierquälerei passiere am Ende gar nichts.

"Ohne uns hätte niemand von diesem Skandal mitbekommen. Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen komplett", so Peifer. "Tiere kann man letztlich nur schützen, wenn wir sie nicht essen".

Meinung:
Dass ein Betrieb mit QS- und Tierwohl-Label dermaßen Tiere quält und damit trotz mehrerer amtlicher Kontrollen lange Zeit davonkommt, macht mich sprachlos. Mir war zwar klar, dass die Siegel nicht wirklich verlässlich sein können (auch die normalen Kontrollen versagen ja bereits). Aber dass sie dermaßen unzuverlässig sind, hat mich erneut entsetzt. Meiner Meinung nach sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.

Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

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