Klatsche vor Gericht: Schlachthof Brand scheitert mit weiterem Angriff gegen Tierschützer [Kommentar]

Klatsche vor Gericht: Der Schlachthof Brand aus Lohne ist mit einem weiteren Versuch gescheitert, Aufnahmen aus seiner CO₂-Betäubungsanlage aus der Öffentlichkeit zu drängen. [Kommentar]
Das Oberlandesgericht Oldenburg wies ein Ordnungsmittelverfahren zurück, mit dem der Schlachthof die Löschung von CO₂-Betäubungsbildern auch vom privaten Instagram-Kanal "Der Schlachthof-Prozess" erzwingen wollte.
Ergebnis: Die Aufnahmen dürfen dort weiterhin gezeigt werden. Immerhin. Denn das Hauptsacheverfahren ist noch lange nicht geklärt!
Der Vorgang ist Teil mehrerer juristischer Verfahren, mit denen Brand gegen die beiden Tierschützer vorgeht.
"Transparenter Schlachthof" geht juristisch gegen Aufnahmen vor
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein grundsätzliches Problem: Schlachthöfe wie Brand aus Lohne werben intensiv mit Transparenz, schotten sich aber zugleich vor einer kritischen, öffentlichen Debatte ab.
Sie berufen sich auf Hausrecht und Persönlichkeitsrechte und klagen sogar vor Gericht, wenn tatsächliche Einblicke öffentlich werden.
Das Vorgehen des Großbetriebs wirkt kampagnenartig.
Wir erinnern uns etwa an eine PR-Posse, bei der der Schlachthof Brand ausgewählte Journalisten in den Betrieb ließ – die danach wohlfeile Artikel publizierten, in denen von der Erstickungsnot der Schweine kein Bild (oder gar Video) vorkam.
Niemand soll offenbar sehen, was die Tiere erleiden. Und das, obwohl die CO₂-Betäubung legal ist. Und obwohl der Schlachthof Brand nach Vegpool-Recherchen eine Projektförderung von über 125.000 Euro aus Steuergeldern erhalten hat.
Die Öffentlichkeit zahlt für Betriebe, die sich abschotten.
Niemand kann informierte Kauf- und Wahlentscheidungen treffen, wenn sich die Tierindustrie konsequent einer öffentlichen Debatte verweigert und Verbraucher zusätzlich mit mit erfundenen Tierwohl-Siegeln täuscht!
Dabei steht der Tierschutz als Staatsziel im deutschen Grundgesetz!
Und bis heute wirbt Schlachthof Brand auf seiner Website mit Transparenz und der Offenheit für einen kritischen Austausch. In Wahrheit hatte er auf unsere Presseanfrage SO reagiert.
CO₂Betäubung ist legal – doch Betriebe blockieren informierte Debatte
CO₂-Betäubung ist in Deutschland erlaubt. Schweine werden dabei in hoher Konzentration dem Gas ausgesetzt. Es muss sich anfühlen, wie Ersticken.
Genau diese Realität zeigen die Aufnahmen. Schweine im Erstickungsnot, die mitunter erst nach Minuten ohnmächtig werden. Und genau diese Aufnahmen will der Schlachthof Brand aus Lohne scheinbar aus der Öffentlichkeit verbannen.
Der Tierschutz ist zwar als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Gleichzeitig bleibt der Öffentlichkeit ein authentischer Einblick verwehrt, wie Tiere in deutschen Schlachtbetrieben Tag für Tag behandelt und getötet werden.
Die rechtliche Auseinandersetzung dreht sich damit nicht nur um einzelne Bilder, sondern um die Frage, ob solche Zustände öffentlich thematisiert werden dürfen.
Tierschützerin Anna Schubert spricht von einer gezielten Einschüchterungsstrategie. Sie vermutet, es handelt sich um eine SLAPP-Klage, mit dem Ziel, die Aktivisten zu zermürben.
Die No-SLAPP-Anlaufstelle zum Schutz von publizistischer Arbeit in Deutschland teilt diese Bedenken. [1]
Der juristische Streit ist mit der gerichtlichen Klatsche für den Schlachthof Brand aus Lohne aber noch nicht beendet.
Die Berufung im Hauptsacheverfahren ist für den 28. April 2026 angesetzt. Der Schlachthof fordert unter anderem hohe Summen Schadensersatz.
Am Ende geht es um mehr als einen Instagram-Account. Es geht Zugang zu Informationen, die für eine informierte Meinungsbildung notwendig sind.
Und um die Frage, wie sehr sich Betriebe vor der Öffentlichkeit abschotten und Verbrauchern Märchen über Tierwohl und Transparenz erzählen können, wenn es um ein Allgemeininteresse wie den Tierschutz geht.
Auch Veganer und Vegetarier, die kein Fleisch essen, haben als Teil der Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran, dass Tiere fair behandelt werden.
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig





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