Forsa-Umfrage: 84 % fordern Verbot der tierquälerischen Anbindehaltung
Die meisten Deutschen wünschen sich ein Verbot der Anbindehaltung. Das zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag von Foodwatch. [1]
Für die Umfrage wurden 1.002 Menschen befragt, ob sie es für richtig oder falsch halten, dass die Bundesregierung die Anbindehaltung für weitere zehn Jahre erlauben will.
Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache! 84 % der Befragten halten die Verlängerung der Anbindehaltung für falsch. 11 % hielten sie für richtig und 5 % waren sich unsicher. [2]
Bei der Anbindehaltung werden Milchkühe und Bullen auf engstem Raum angekettet. Sie können sich dann nicht einmal umdrehen. Viele der Tiere sind das ganze Jahr über angebunden.
Experten sagen, dass diese Haltungsform Tiere dermaßen einschränkt, dass diese sich unmöglich daran gewöhnen könnten. Zudem sollen Milchkühe aus Anbindehaltung besonders häufig krank werden. Das betrifft auch die Milchqualität.
Nach Angaben des staatlichen Thünen-Instituts standen im Jahr 2020 in 17.345 Betrieben Milchkühe in Anbindehaltung. Das entspricht 35 %. [3]
Das Institut stellt in der Analyse klar, dass nicht nur Milchkühe in Anbindehaltung gehalten werden. Bei "Sonstigen Rindern" (dazu werden etwa Mastrinder gezählt) sind sogar mehr Tiere betroffen als bei Milchkühen.
Ein juristisches Gutachten von Greenpeace hat im März 2023 ergeben, dass die Anbindehaltung rechtswidrig – und strafrelevant – ist, weil sie gegen das Tierschutzgesetz verstößt. [4]
Meinung:
Angesichts dessen, dass die meisten Milchkühe längst in Laufställen gehalten werden und nur vergleichsweise wenige notorische Tierschutz-Verweigerer von einem Verbot der Anbindehaltung betroffen wären, erscheint eine Übergangsfrist von 10 Jahren wie aktive Rechtsbeugung.
Bereits heute verstößt diese Haltungsform gegen geltendes Recht. Eigentlich wäre es die Aufgabe der Bundesregierung, geltendes Recht vollziehen zu lassen und betroffene Betriebe zu schließen.
Verbraucher können übrigens nicht erkennen, ob Kuhmilch aus Anbindehaltung kommt. Eine Deklaration ist nicht verpflichtend.
In der Vergangenheit haben auch Molkereien wie Ehrmann eingeräumt, Milch aus Anbindehaltung zu beziehen. In der Werbung sieht man stattdessen idyllische Fotos von grasenden Rindern.
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Quellen
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig