Schweinemäster müssen "Abgänge" melden - aber nicht gestorbene Tiere
Ab August müssen Schweinemäster in Deutschland auch Abgänge ihrer Tiere in einer Datenbank melden. Nicht gemeldet werden müssen aber Tiere, die im Betrieb gestorben sind. Tierquälerei bleibt also weiterhin kaum dokumentiert. Der Staat verzichtet damit auf eine einfache Möglichkeit eines Tierwohl-Monitorings.
Im sogenannten "Herkunfts- und Informationssystem Tier" ("HI-Tier" oder "HIT" abgekürzt) müssen Schweinemäster ab August auch Tiere eintragen, die den Betrieb verlassen, also z. B. zum Schlachthof kommen. Bisher galt dies nur für Neuzugänge. So soll u.a. die Seuchenkontrolle verbessert werden.
Ebenso muss die Gabe von Antibiotika in die Tierarzneimittel-Datenbank (TAM) eingetragen werden. Auf die Weise soll der Antibiotikaverbrauch genauer überwacht werden können.
Das System wäre prädestiniert dafür, auch Tiere zu erfassen, die im Betrieb schwer erkranken oder sterben.
Es würde damit erkennbar machen, in welchem Betrieben Tiere besonders leiden müssen - und den Behörden ermöglichen, rechtzeitig Maßnahmen zu veranlassen.
Wenn die Politik es mit dem "Tierwohl" ernst meint, wäre das also die Gelegenheit gewesen, es zu beweisen!
Grund genug gäbe es jedenfalls! Undercover-Aufnahmen von Tierschützern zeigen immer wieder: Wo die Behörden wegsehen, gedeiht die Tierschutzkriminalität.
Mäster, die kranke Tiere einfach in den Gang schleifen und dort verdursten lassen... die Ferkel gleich lebendig in den Müll werfen. Alles bitter bekannt!
Allein: Diese Pflicht wird es vorerst nicht geben. Schweinemäster müssen die Tiere melden, die sie abgeben. Tote, verendete Tiere fallen weiterhin aus der Statistik.
Trotz der verschärften Vorgaben zur Dokumentation ist der Verzicht auf das Monitoring verendeter Tiere am Ende ein Geschenk der Politik an die Tierindustrie.
Weiterhin gilt: Nur eine Ernährung ohne Tierprodukte hilft wirklich gegen Tierquälerei - und Tierschutzkriminalität.
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig