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„Niederschmetternd“: Aktivisten entsetzt über Urteil zum Schlachthofprozess [Kommentar]

Das Gericht muss diese Aktivisten freisprechen – findet der Autor [Kommentar]
Das Urteil des OLG Oldenburg war mit viel Spannung erwartet worden – das Ergebnis ist für Tierfreunde niederschmetternd!
Bild: Ariwa / K/Vegpool

Das Urteil des OLG Oldenburg im „Schlachthofprozess“ ist da. Die beklagten Aktivisten, Anna und Hendrik, sprechen von einer Verschlechterung.

Auch Hendrik drohen jetzt Forderungen nach Schadensersatz. Im Kern hat das OLG das Urteil der ersten Instanz bestätigt. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. [1]

Es geht um Videoaufnahmen aus der CO₂-Betäubungsanlage des Schlachthofes Brand Qualitätsfleisch in Lohne. Schweine, die panisch schreien, bis sie durch das Gas ohnmächtig werden.

Der Schlachthof hat die Aktivisten verklagt und fordert Schadensersatz. Die sprechen von Einschüchterung.

„Die Bilder sind echt!“, so Anna Schubert mit bebender Stimme nach der Verkündung des Urteils. „Es gibt ein breites öffentliches Interesse an der Sache.“

Ihre Organisation, Ariwa, darf die Aufnahmen nicht mehr verbreiten. Den Aktivisten drohen hohe Schadensersatzforderungen des Schlachthofes.

Gegen das erste Urteil des Landgerichts Oldenburg hatten beide Parteien Widerspruch eingelegt. Die Verhandlung zur Revision fand im April statt – und wurde von einer Demonstration vor dem Gericht begleitet.

Formell ist die CO₂-Betäubung legal. Etwa 80 % der Schweine werden auf diese Weise betäubt, bevor der tödliche Stich erfolgt.

Kritiker sagen: CO₂-Betäubung ist nur deshalb legal, weil die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Weil niemand die Bilder kennt und sich informieren kann. So verhindert die Lobby eine informierte Debatte!

Die Wünsche der Fleischindustrie nach Abschottung würden höher bewertet als das Interesse der Öffentlichkeit an einer informierten Debatte.

Doch wenn es um Förderungen aus Steuergeldern geht, etwa um 125.000 Euro Subventionen für den Schlachthof Brand, soll die Öffentlichkeit mal schön bezahlen!

Auch das Gericht sagt mit dem Urteil: Man könne die CO₂-Betäubung ja auch kritisieren, ohne Aufnahmen davon zu zeigen.

An der Echtheit der Aufnahmen hatten beide Instanzen keinen Zweifel. Und das, obwohl der Schlachthof zuvor versucht hatte, die Aufnahmen als Fälschung darzustellen.

Ganz aufgeben wollen Anna und Hendrik trotz des niederschmetternden Urteils nicht. Anwalt Lück kündigte an, Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Der BGH prüft dann selbst die Zulässigkeit der Revision.

Möglicherweise wird der Schlachthofprozess am Ende dort entschieden.

Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

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