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Schlachthof-Prozess: Gericht verhandelt über Undercover-Aufnahmen - Hunderte demonstrieren!

Vor der Verhandlung demonstrierten über 200 Menschen vor dem OLG Oldenburg für Tierschutz - und Transparenz.
Vor der Verhandlung demonstrierten über 200 Menschen vor dem OLG Oldenburg für Tierschutz - und Transparenz.
Bild: K/Vegpool / Ariwa

Mehrere hundert Menschen hatten sich heute Morgen vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg versammelt und mit Transparenten und Rufen demonstriert. Dort wurde der „Schlachthofprozess“ verhandelt – in zweiter Instanz.

Der Schlachthof Brand aus Lohne klagt gegen zwei Aktivisten, die Aufnahmen aus seiner CO₂-Betäubung veröffentlicht hatten. Bilder, die nur schwer zu ertragen sind.

Schweine, die im Betäubungsgas panisch schreien und sichtbar leiden. Etwa 80 % aller Schweine in Europa sollen auf diese Weise betäubt werden – vor der anschließenden Tötung.

Ein legales Verfahren. Aber kaum einer weiß etwas davon.

Verbraucher schauen oft lieber weg, und verlassen sich auf Kontrollen und Versprechen. Und viele Schlachthöfe schotten sich ab, werben mit Fotos von süßen Tierbabys und „Tierwohl“.

Man ahnt, warum.

Der Schlachthof Brand möchte, dass die Bilder nicht mehr verbreitet werden. Sie seien illegal beschafft worden – durch Hausfriedensbruch. Außerdem fordert er Schadensersatz.

Die Aktivisten sagen: Wenn ein Schlachthof in der Öffentlichkeit mit „Tierwohl“ und Transparenz wirbt, sich aber vor der Öffentlichkeit abschottet, dann sind Undercover-Aufnahmen legitim.

Und sie wollen auch keinen „Schaden“ ersetzen, zumal der Schlachthof selbst intensiv mit Transparenz wirbt.

Verbraucher können nur eine informierte Entscheidung treffen, wenn sie die Hintergründe kennen. Und Tierschutz steht in Deutschland als Staatsziel im Grundgesetz.

Der vorsitzende Richter sprach von einem komplizierten Fall. Viele Rechte müssten gegeneinander abgewogen werden.

Beide Parteien sind bereits gegen das erste Urteil des Landgerichts Oldenburg in Berufung gegangen. Ein Vergleich scheint aussichtslos.

Es könnte also sein, dass sich der „Schlachthofprozess“ noch einige Zeit hinzieht.

Am Ende der Verhandlung fordert der Anwalt der Aktivisten, den Schadenswert von 25.000 Euro auf 25.000,01 zu erhöhen – also um einen Cent.

Ein juristischer Schachzug, der zeigt: Die Aktivisten meinen es ernst. Im Zweifelsfall stünde ihnen so der Gang vor das Bundesverfassungsgericht frei.

Doch so weit muss es nicht kommen. Das Urteil des OGL Oldenburg im „Schlachthofprozess“ wurde für den 26.5.2026 angekündigt.

Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

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