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Geflügelpest: Mehr Entschädigung für Mäster - Steuerzahler blechen!

Mehr Entschädigung bei Geflügelpest: Höchstsätze wurden mehr als verdoppelt! Belohnt der Staat Massentierhalter mit Steuergeldern?
Bild: Canva.com

Die Geflügelpest ist ein Betriebsrisiko für Mäster. Trotzdem zahlt auch die Allgemeinheit. Die Höchsätze für die Entschädigung wurden jüngst verdoppelt. Wie kann das sein?

Wenn in großen Geflügelmasten Seuchen wie die Geflügelpest ausbrechen, ordnen Behörden die Tötung von Tieren an. Tausende Hühner, Gänse oder Puten werden dann auf einmal getötet – nicht, weil sie krank sind, sondern um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Oft auch vorbeugend.

Arbeiter leiten dafür Stickgas oder CO₂-Schaum ein, die den Tieren den Sauerstoff entziehen. Die Vögel ersticken nach einigen Minuten.

Danach werden die leblosen Tierkörper mit Radladern in Container geschaufelt und in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt.

Was viele nicht wissen:
Ein erheblicher Teil der Kosten für Keulung und Seuchenbekämpfung wird von der Allgemeinheit getragen – also von uns Steuerzahlern. Dabei sind Tierseuchen wie die Geflügelpest ein typisches Berufsrisiko.

Warum intensive Tierhaltung den Ausbruch von Geflügelpest und Co. begünstigt

Wer tausende Tiere auf engstem Raum hält, schafft regelrechte Brutherde für Seuchen. Ein infiziertes Tier kann tausende weitere anstecken.

Ein Grund für die häufigen Ausbrüche der Geflügelpest liegt im System der Massentierhaltung selbst:

  • hohe Besatzdichten
  • genetisch nahezu identische Tiere
  • dauerhafter Stress
  • hohe Ansteckungswahrscheinlichkeit

Kritiker weisen darauf hin, dass intensive Tierhaltung nicht nur Tiere betrifft. Seuchen können auch auf Menschen übergehen. Zudem wird seit Jahren von Juristen diskutiert, ob intensive Tierhaltung mit dem Tierschutzgesetz überhaupt vereinbar ist.

CDU/CSU und SPD verdoppeln Höchstsätze der Entschädigung für Geflügelmäster

Tierhalter erhalten beim Ausbruch von Seuchen und nach der Keulung der Tiere staatlich organisierte Entschädigungen. Der Höchstbetrag der Entschädigung wurde jüngst von 50 auf bis zu 110 Euro pro Tier mehr als verdoppelt.

Finanziert wird ein erheblicher Teil dieser Entschädigungen aus öffentlichen Mitteln – also aus Steuergeldern.

Die Anhebung der Entschädigungssätze geht auf eine Initiative von CDU/CSU und SPD zurück.

Ende 2025 beschloss der Bundestag die dafür nötige Änderung des Tiergesundheitsgesetzes. Der Bundesrat stimmte dieser Änderung am 30. Januar 2026 zu. [1]

Zusätzlich können Geflügelhalter rückwirkend Forderungen stellen – bis Oktober 2025.

Neue Entschädigung bei Geflügelpest – Belohnung für Massentierhalter?

Die neue Gesetzesänderung ist aus Sicht von Kritikern ein Riesengeschenk für industrielle Massentierhalter in Deutschland. Es wirkt gar, als wolle der Staat Betriebe belohnen, deren Haltungsform Seuchen begünstigt.

Betriebe, die öffentlich mit "Tierwohl" werben, während die tatsächlichen Haltungsbedingungen der Öffentlichkeit aus nachvollziehbaren Gründen vorenthalten werden.

Auch "Tierwohl"- und Bio-Betriebe nutzen regelmäßig dieselben Rassen und halten Tiere laut Kritikern unter artwidrigen Bedingungen. → Was DIESE "Tierwohl"-Siegel wirklich taugen!

Die Tierseuchenkassen wurden in vielen Bundesländern bisher zu rund 40 bis 60 Prozent aus öffentlichen Geldern finanziert. Damit wurden bereits erhebliche Teile der Betriebsrisiken auf die Allgemeinheit verlagert.

Mit den neuen Änderungen tragen die Steuerzahler nun noch mehr.

Das System enthebt Geflügelmäster von der Pflicht, Berufsrisiken wie die Geflügelpest durch eigene Versicherungen vollumfänglich abzusichern.

So lagern sie die Betriebsrisiken teilweise auf die Allgemeinheit aus – die Gewinne dürfen sie behalten.

Viele Menschen sehen sich als tierfreundlich – und gehen davon aus, dass Tierwohl gesetzlich garantiert ist, dass Tierhalter selbst für Schäden an Allgemeingütern aufkommen müssen oder dass der Staat nur die Haltungsformen fördert, die dem Wunsch nach Tierwohl gerecht werden.

Die neue Gesetzesänderung wirft daran erneut erhebliche Zweifel auf.

Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

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