Maul- und Klauenseuche: Tierhalter zur Haftung ziehen - nicht entschädigen! [Kommentar]
Nach Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg fordern Agrar-Verbände bereits eine Entschädigung durch Steuergelder. Doch warum eigentlich?
- Der Ausbruch von Seuchen ist in tierhaltenden Betrieben nur eine Frage der Zeit und damit ein typisches Berufsrisiko. Wer Tiere mästet, weiß über diese Risiken Bescheid.
- Zudem beanspruchen Tierseuchen – und die nötigen staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit – Ressourcen und öffentliche Infrastruktur. Tierhalter (bzw. deren Versicherungen) sollten für diese Kosten zur Haftung gezogen werden. Es sind privatwirtschaftliche Kosten!
- Überdies gibt es ohnehin Tierseuchenkassen, in die Tierhalter einzahlen, neben freiwilligen, privaten Versicherungen. Eine Bezuschussung aus Steuergeldern (auch für die Entsorgung der Kadaver) sollte unverzüglich beendet werden. Sie dient keinem Allgemeininteresse!
Statt Tierhalter aus Steuergeldern für die gesetzlich vorgeschriebenen Tötungen zu "entschädigen", müssen Betriebe für verursachte Kosten zur Haftung gezogen werden. Der Steuerzahler darf nicht für diese Kosten zur Kasse gebeten werden.
Um sich gegen die wirtschaftlichen Risiken von Seuchen abzusichern, können Tierhalter private Versicherungen abschließen und die Preise für Tierprodukte erhöhen. Es kann nicht sein, dass durch eine staatliche Bezuschussung die Hersteller von pflanzlichen Alternativen erneut benachteiligt werden. Marktgesetze gelten auch für Tierhalter!
Auch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz müssen geprüft werden. Hohe Besatzdichten und überregionale Tiertransporte fördern schließlich die Ausbreitung von Seuchen und machen die Tötung von Tieren notwendig - aber ohne "vernünftigen Grund", wie ihn das Tierschutzgesetz vorgibt.
Die Wahl der Haltungsform erfolgt aus privatwirtschaftlichem Interesse und dient keinem förderungswürdigen Allgemeininteresse. Im Gegenteil kommt die Allgemeinheit ohnehin bereits für ökologische Folgekosten der Tierindustrie auf - mit ca. 22 Milliarden Euro pro Jahr. Das entspricht ca. 264 Euro pro Person!
Es darf nicht sein, dass sich die Agrar-Branche – als zweitmächtigste Industriemacht in Deutschland – erneut am Steuertopf der Allgemeinheit bedient, um typische Berufsrisiken aus öffentlicher Hand abzusichern.
Der Ruf nach einer Entschädigung aus Geldern der öffentlichen Hand ist ein übliches Instrument der Agrarverbände, aber mit Allgemeininteresse nicht zu begründen. Es handelt sich um privatwirtschaftliche Risiken, die Tierhalter in Kauf nehmen.
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig