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EuGH Urteil: Frankreich darf Fleisch-Begriffe für Veggie-Produkte nicht pauschal verbieten!

EuGH urteilte: Französisches Gängel-Verbot gegen Veggie-Hersteller war zu pauschal. Bild: pixabay.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag ein französisches Verbot gekippt, das bestimmte "fleischige" Begriffe für pflanzliche Fleischalternativen verboten hatte.

Frankreich hatte Veggie-Herstellern im Jahr 2021 per Dekret verboten, "fleischige Bezeichnungen" für Produkte zu verwenden, die kein Fleisch enthalten.

Das Verbot griff sogar dann, wenn Veggie-Produkte klar als "aus Soja" oder "pflanzlich" bezeichnet wurden.

Weil der Hersteller "Beyond Meat" zusammen mit mehreren Veggie-Verbänden geklagt hatte, wurde der Europäische Gerichtshof eingeschaltet.

Und der erteilte der französischen Fleisch-Lobby eine Abfuhr.

Ein so pauschales Verbot ist nicht erlaubt, urteilten die Richter am Europäischen Gerichtshof am Freitag. Mitgliedsstaaten der EU könnten Herstellern nicht pauschal Begriffe verbieten, solange keine Täuschung der Verbraucher vorliegt.

Allerdings, so das EU-Gericht, können Mitgliedsstaaten Begriffe festlegen, die ausschließlich für Tierprodukte genutzt werden dürfen. Demnach könnte also entschieden werden, Produkte wie "Wurst" nur Nahrungsmitteln vorzubehalten, die bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. einen bestimmten Gehalt an Fleisch).

Meinung zum EuGH-Urteil

Der ideologische Kampf der alten Tierindustrie gegen die aufstrebenden Hersteller nachhaltigerer Alternativprodukte nimmt groteske Formen an.

Der Vorwurf der Verbrauchertäuschung (den die Fleischindustrie als Begründung für ihre Verbots-Gelüste vorbringt) klingt absurd. Die Freiheit vom Fleisch ist schließlich das wichtigste Verkaufsargument für pflanzliche Alternativprodukte.

Herstellern liegt etwas daran, dass Verbraucher eindeutig erkennen dass "veganes Steak" eben kein Fleisch-Steak ist. Verbrauchertäuschung muss man mit viel Anstrengung herbei fabulieren.

Dabei hat die Tierindustrie in Europa genug eigene Probleme zu lösen!

Allein in Deutschland verursacht die Tierindustrie etwa 22 Milliarden Euro ökologischer Folgeschäden, die von der Allgemeinheit zu tragen sind. Pro Jahr!

Jeder Bundesbürger bezahlt im Durchschnitt ca. 264 Euro im Jahr – nur für die Umweltfolgen, die von der Tierindustrie verursacht wurden.

Das Verursacherprinzip scheint für die Agrar-Industrie nicht zu gelten. Normalerweise kommt derjenige für Schäden auf, der sie verursacht – und nicht die Allgemeinheit.

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Die immensen "Veredelungsverluste" der Tierhaltung und die Abhängigkeit von Flächen für den Futteranbau gefährden zusätzlich die Ernährungssicherheit in Europa.

So gesehen erscheint es absurd, dass ausgerechnet die Agrar-Funktionäre von Ideologie sprechen, wenn sie Veggie-Herstellern Sprach-Verbote erteilen wollen.

Der Milchindustrie ist übrigens geglückt, woran die französische Fleischindustrie gerade gescheitert ist. Seit 2011 ist es in der EU verboten, Milchalternativen als "Milch-Alternative" zu vermarkten.

Danke an Foren-Userin Steja für den Themenhinweis.

Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

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Diskussion im Forum:
EuGH urteilt: Französisches "Veggie-Fleisch"-Verbot war zu pauschal
Letzter Beitrag: 08. Okt. von METTA.

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