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EuGH verbietet "Milch"-Bezeichnungen für pflanzliche Produkte

Selbst gemachte Mandelmilch
Mandelmilch? Mitnichten! Latte di mandorla? Si! Bild: K/Vegpool

Tofubutter darf nicht "Butter" heißen. Genauso wenig wie Pflanzenkäse "Käse" und Erdnussbutter "Butter" heißen darf. Moment! Doch tatsächlich: Erdnussbutter darf so heißen. Und Mandelmilch darf in Deutschland nicht, in Italien aber durchaus als "Milch" ("Latte di mandorla") bezeichnet werden. Kurz gesagt: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat es in sich.

Doch von Anfang an!

Die Firma Tofutown, Hersteller von pflanzlichen Lebensmitteln aus Tofu und Co, sah sich vor einiger Zeit mit einer Unterlassungsklage des Verbandes für Sozialen Wettbewerb konfrontiert. Dieser Verein vertritt Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und scheint im deutschen Abmahnungswesen recht aktiv zu sein. Die Unternehmen hinter dem Verein bleiben durch dessen betont uneigennützige Tätigkeit anonym.

Jedenfalls haben die Richter in Luxemburg nun entschieden, dass der europäische Verbraucherschutz in Gefahr sei, wenn Produkte als "Tofubutter" oder "Veggie-Cheese" bezeichnet würden. Der Anschein von Milch dürfe nur mit Produkten erweckt werden, die mithilfe "normaler Eutersekretion" erzeugt wurden.

Um dem Verbraucherschutz Genüge zu leisten, waren nach Ansicht der Richter aber einige - genau 21 - Ausnahmen vonnöten. Darunter genannte Erdnussbutter, aber auch Kokosmilch, Butterbohnen und Fleischkäse. Hier ist offenbar keine Täuschung des Verbrauchers zu befürchten - Eutersekret hin oder her.

Macht Eutersekret die Unternehmen ehrlich?

Die Frage, ob Verbraucher Milch, Joghurt und Käse allgemein mit "Eutersekretion" in Verbindung bringen, stand hier nicht zur Debatte. Man mag mutmaßen, dass manch ein Mitglieds-Unternehmen des Verbandes für Sozialen Wettbewerb durchaus Interesse daran hat, seine Milchprodukte nicht als "Euter-Sekret" oder "Muttermilch für Kälbchen" zu vermarkten - was zugleich ganz neue Fragen zum Verbraucherschutz aufwirft.

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Dass Verbrauchertäuschung jedoch bei Produkten erkennbar sei, die ausdrücklich und sehr markant für eine pflanzlich-orientierte Zielgruppe angepriesen werden - ja bei denen die Pflanzlichkeit das Haupt-Verkaufsargument ist -, spricht eine eigene Sprache. Womöglich hält der EuGH die von ihm beschützten Verbraucher für strunzdoof. Man mag nur hoffen, dass die sich morgens nicht Scheuermilch in den Kaffee gießen (darf die eigentlich "Milch" heißen?).

Oder aber die Gesetze, auf die sich die Richter berufen, benötigen dringend ein zeitgemäßes Update.

Übrigens gilt das Urteil nicht für Fleischprodukte. Tofuwürstchen und Co sind also von dem Urteil des EuGH bisher ausgenommen.

Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

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