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Videoüberwachung von Schlachthöfen reicht nicht aus [Kommentar]

Eine Kamera allein reicht nicht aus, um Schlachtskandale zu verhindern! Bild: pixabay.com (Kombi) (bearb.)

Immer wieder wurde in den vergangenen Jahrzehnten über Rinder, Schweine, Hühner und andere Tierarten berichtet, die die eigene Schlachtung ohne vollständige Betäubung erleiden mussten.

Ob brüllende Rinder mit gebrochenen Beinen, illegal geschächtete Schafe oder an der Kette zappelnde Schweine: Stichproben zeigen immer wieder, dass es mit "Tierwohl" im Schlachthof nicht weit her ist...

Seit mehr als 15 Jahren erheben Tierschützer deshalb die Forderung nach einer lückenlosen Videoüberwachung in Schlachthöfen. Denn das bisherige System der Eigenkontrolle hat offensichtlich versagt. Auf Tierwohl-Versprechen von Staat und Industrie kann man sich offensichtlich nicht verlassen. Ganz faktisch.

Inzwischen wächst die Zustimmung auch in den Kreisen der Veterinärämter. Unter dem Eindruck immer neuer Skandale äußerte sich z. B. die Chefin des Veterinäramtes im Kreis Rensburg-Eckernförde, Manuela Freitag, positiv zu einer Videoüberwachung in bestimmten Bereichen von Schlachthöfen - und erhält Rückendeckung von Landesinnungsmeister Roland Lausen. [1]

Zumindest die Anlieferung der Tiere und deren Schlachtung sollen dabei per Videokamera dokumentiert werden.

Natürlich ist die Forderung nach einer Videoüberwachung im Schlachthof kein Tierschutz. Nicht vergessen: In Schlachthöfen werden Tiere getötet. Videoüberwachung in Schlachthöfen bietet allenfalls eine Möglichkeit, Rechtsverstöße nachzuweisen - und zu verfolgen.

Und auch das nur dann, wenn zwingend weitere Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Aufzeichnung von Rechtsverstößen zieht nämlich noch lange keine Strafverfolgung nach sich. Schlimmer noch: Selbst gut dokumentierte und zur Strafanzeige gebrachte Tierquälerei führt bei deutschen Staatsanwaltschaften und in Gerichtssälen allermeistens nicht zu viel mehr als einem Achselzucken.

Die Nichtverfolgung von Tierschutzverstößen öffnet der Tierschutz-Kriminalität in Deutschland Tür und Tor.

Wie sehr die deutsche Justiz in Sachen Tierschutz tatsächlich wegsieht, hat zuletzt eine juristische Studie von Johanna Hahn und Prof. Dr. Elisa Hoven genauer untersucht.

Videoüberwachung in Schlachthöfen kann nur dann eine Wirkung entfalten...

  • wenn sämtliche Aufnahmen systematisch und in Echtzeit von tierschutzrechtlich geschultem, externem Personal kontrolliert werden und wenn bei Verstößen sofort eingeschritten wird,
  • wenn die Kontrollen extern erfolgen, also nicht von den Menschen, die nach Feierabend am selben Stammtisch sitzen (z. B. durch überregionale Kontrollstellen), und
  • wenn Verstöße gegen Tierschutzrecht zu abschreckenden Strafen (inkl. Haftstrafen / Tierhaltungsverboten) führen (und nicht bloß zu "motivierenden Gesprächen").

Die bloße Installation einer Kamera in Schlachträumen reicht nicht aus. Bei Weitem nicht.

Die gute Nachricht: Wer Fleisch, Milch und Eier meidet, beauftragt auch nicht die Tötung von Tieren aus niederen Motiven. Statt also darauf zu warten, dass sich die Videoüberwachung in Schlachthöfen mangels Auswertung als bloßes Marketing-Versprechen entpuppen wird, empfehlen wir, lieber vegan zu werden.

Veröffentlichung:

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Warum Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht ausreicht.
Letzter Beitrag: 02.03.2023, von METTA.

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AUTOR: KILIAN DREIßIG
Vegane Lebensweise vereint Klimaschutz, Tierschutz und Lebensqualität. Gründe genug, mich als Journalist damit zu beschäftigen.

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