vegan1.800 PostsmännlichRom des NordensLevel 4
16.10.2023Komisch, dann hätte er doch vorher den Hinflug schon verweigern können - dann hätte er den doppelten CO2 Ausstoß eingespart. 😄
Themen-Startervegan7.734 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
15.01.2025Der Forscher hat in zweiter Instanz vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung erhalten, von der er 75.000 Euro an Projekte zum Klima- und Umweltschutz spenden möchte.
Man habe sich darauf geeinigt, dass die Kündigung wegen weltanschaulicher Gründe "ordentlich" erfolgt und demnach Anspruch auf Abfindung besteht. Ihm wird zudem keine Vertragsverletzung mehr vorgeworfen.
Laut Pressemitteilung von Scientist Rebellion hat der Richter ausdrücklich betont, dass die Weigerung, zu fliegen, kein Kündigungsgrund ist.
So gesehen hat der Einzelfall nun möglicherweise doch auch eine politische Dimension - denn nun können sich weitere Arbeitnehmer auf den Fall berufen.
15.01.2025Natürlich sollten Geschäftsreisen auf das Mindestmaß reduziert werden, völlig unabhängig vom Verkehrsmittel. In der Post-Corona-Zeit gibt es viele Möglichkeiten, diese zu vermeiden. Auch für die Unternehmen ist dies attraktiv.
In gewissem Umfang wird ja auch schon in einigen Unternehmen das zeitweise Arbeiten im Ausland ermöglicht.
Wenn ich aber einen Beruf und/oder eine Arbeit wähle, bei der Geschäftsreisen aufgrund von Präsenzterminen dazu gehören, muss ich diese auch unter Kosten- und Aufwandsgesichtspunkten wahrnehmen.
Wenn ich das nicht will, egal aus welchem Aspekt, muss ich als Arbeitnehmer so konsequent sein, und einen anderen Beruf und/oder eine andere Tätigkeit wählen.