Züchterin schlägt kranke Ferkel tot: 1.200 Euro Strafe
Im Jahr 2017 hatte der Verein "Tierschutzbüro" schockierende Aufnahmen aus einer großen Schweinezucht im Landkreis Rotenburg veröffentlicht, die erhebliche Tierquälerei dokumentieren. Jetzt, knapp vier Jahre später, wurde dem Tierschutzbüro mitgeteilt, dass die Täter zu Geldstrafen verurteilt worden seien.
Der Betreiber der Anlage wurde den Angaben zufolge zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Eine Frau, die mehrere Ferkel auf den Boden geschlagen hat, um sie zu töten, wurde zu 1.200 Euro Strafe verurteilt. Ein Tierhaltungsverbot wurde offenbar nicht ausgesprochen.
Die Tierschützer hatten unter anderem dokumentiert, dass die Kastenstände der "Zuchtsauen" etwa 20% kleiner waren, als gesetzlich vorgeschrieben. Zudem stellten sie fest, dass die Kotspalten mitunter so groß waren, dass die frisch geborenen Ferkel dort hineinfallen konnten. Nach eigenen Angaben konnten die Tierschützern während ihrer Recherchen einige Ferkel retten.
Den Recherchen zufolge sollen kranke und verletzte Ferkel nicht tierärztlich behandelt worden sein. Stattdessen wurden die kleinen Tiere totgeschlagen, wie Aufnahmen belegen, die dann offenbar auch als Beweis für das Urteil dienten.
Nicht alle Tiere sollen dabei sofort tot gewesen sein. Ein Ferkel habe den Gewaltakt überlebt und sei erst in der Mülltonne verendet.
"Wer Tiere so brutal quält, gehört ins Gefängnis"
"Wir hätten uns natürlich deutlich höhere Strafen gewünscht", so Jan Peifer vom Tierschutzbüro. "Wer Tiere so brutal quält, gehört ins Gefängnis". Dennoch sei man erleichtert, dass es überhaupt zu einem Urteil gekommen sei.
Zunächst sei das Verfahren nämlich eingestellt worden. In der Begründung hieß es, es sei nicht zweifelsfrei festzustellen gewesen, dass den Tieren erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden sei. Peifer spricht von der absurdesten Urteilsbegründung, die er jemals gelesen habe. "Offenbar hatte niemand Interesse daran, richtig zu ermitteln".
Nachdem die Tierschützer dagegen Beschwerde eingelegt haben, ging die Staatsanwaltschaft dem Sachverhalt offenbar tiefer auf den Grund. Es kam zu einer Verurteilung per Strafbefehl (AZ 1102 Js 64585/17, Staatsanwaltschaft Oldenburg).
Dass Tierquälerei in der kommerziellen Landwirtschaft in Deutschland kaum verfolgt oder gar bestraft wird, kritisierte auch der Strafrechtler Prof. Dr. Jens Bülte im Interview auf Vegpool.de. Der Experte hält die deutsche Intensivtierhaltung für rechtswidrig.
Unsere Meinung: Eine vegane Lebensweise ist der beste Weg gegen die Tierquälerei in deutschen Massentierhaltungen. Denn dagegen kommen die bestens vernetzten Lobbyisten der Tierindustrie nicht an.
Wir haben aktualisiert: Das Urteil wurde offenbar schon vor 2 Jahren ausgesprochen, allerdings ist das "Tierschutzbüro" darüber eigenen Angaben zufolge erst kürzlich informiert worden.
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig