Vegpool Logo

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Brüterei

Küken mit Ei
Küken mit Ei Bild: © Anatolii - Fotolia.com

In Brütereien werden jährlich 50 Millionen männliche "Eintagsküken" getötet - weil sie für die Eierproduktion nicht verwendet werden können und auch für die Fleischerzeugung aufgrund ihrer Züchtung nicht wirtschaftlich genutzt werden können. Ein Verfahren, das nach allgemeiner Auffassung als Straftat gegen das Tierschutzgesetz verstößt, von den Behörden und Landwirtschaftsministerium aber immer noch geduldet wird. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz dürfen Wirbeltiere nicht "ohne vernünftigen Grund" gequält werden.

Es gab zwar bereits Bemühungen der Behörden in Nordrhein Westfalen, das millionenfache Töten der Küken zu verbieten - doch dagegen hat eine betroffene Brüterei erfolgreich Widerspruch erhoben. Versprechungen der Geflügelindustrie, das massenweise Töten der Tiere irgendwann "freiwillig" zu beenden, kann man - selbst wenn man kein großer Tierfreund ist - kaum noch ernst nehmen... schließlich haben die Geflügel-Funktionäre schon vor 30 Jahren versprochen, das Wohl der Hennen zu verbessern. Doch auch die besonders tierquälerischen Haltungsformen "Volierenhaltung" (eine "moderne" Form der Käfighaltung) und Bodenhaltung gibt es noch - übrigens großzügig subventioniert mit Steuergeldern.

Lebendes Huhn
Huhn in der Eierindustrie Bild: jans canon (bearb.) Bildtitel: Chicken, CC-BY

Der Verzehr von Eiern aus industrieller Produktion ist mit Tierschutz nicht zu vereinbaren. Für die Produktion von Eiern werden nicht nur männliche Tiere getötet - auch die Legehennen erreichen nur einen Bruchteil ihrer natürlichen Lebenserwartung. Wer Eier konsumiert, nimmt den frühzeitigen Tod der Tiere und die tierquälerische Haltung in Dunkelheit und Gestank in Kauf (mehr dazu: Gute Gründe gegen Eier). Es gibt allerdings hervorragende, pflanzliche Alternativen zu Eiern, die auch noch gesund und cholesterinfrei sind. Mit der wachsenden Nachfrage wird auch ihre Verfügbarkeit wachsen.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Brüterei

Da die Brütereien und ihre Lobby-Verbände aber offenbar mit großer Energie und Geld-Einsatz an ihren tierquälerischen Methoden festhalten, ist es zumindest ein gutes Zeichen, dass jetzt die Staatsanwaltschaft Münster ein Verfahren gegen eine Brüterei in Senden eröffnet hat - wegen des Schredderns von Eintagsküken. Die Tierrechtsorganisation PETA hatte bereits 2013 Anzeige wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Die Staatsanwaltschaft sagte dem "Spiegel", sie wolle das Verfahren notfalls bis vor den Bundesgerichthof tragen, da es sich um ein bundesweites Problem handele. Er ist der erste Fall, dass die Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall Anklage erhebt - und aus Sicht der Tierrechtler von PETA ein "historischer Durchbruch".

Trotz dieses - seit Jahren überfälligen - Verfahrens wird es noch lange dauern, bis keine Küken und Hühner mehr für Eier gequält werden. Wer Tierquälerei ablehnt und tierquälerische Produktionsmethoden boykottieren möchte, findet auf Vegpool zahlreiche Tipps für den Einstieg in die vegane Lebensweise.

Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

Wie hat dir der Artikel gefallen?
Noch keine Bewertungen.

Dazu passende Artikel:

Bauern-Argument: „Für unsere Tiere nur das Beste“

Sind Veganer radikale Tierrechtler?

Schnabelkürzen: Nein. Schreddern: Ja.