15.01.2023Hallo Kilian,
Tierquälerei wird bei uns geduldet, auch wenn der Verbraucher Bescheid weiß.
Für gesetzliche Änderungen braucht es parlamentarische Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Tierquälerei ist rechtskonform, also erlaubt, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. s. § 1 Satz 2 TierSchG.
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügen." Gemeint ist der vom Gesetzgeber definierte Tierschutz.
Die Duldung ergibt sich u.a. aus dem mangelhaften Vollzug der Tierschutznormen, der Sache der Länder ist.
15.01.2023Hallo Salma, mein Dackel "Axel" hatte eine riesige, speziesspezifische Freude mit seiner Beute.
Das Schlachten von Tieren für die eigene Ernährung gilt in unserer Gesellschaft, als vernünftiger Grund ein Tier zu töten. Das ist derzeit rechtskonform. Vegan ist eine Weltanschauung; daneben gibt es noch viele andere Weltanschauungen, die in unserer liberalen Gesellschaft ihren Platz haben. Erst in einer Gesinnungsdiktatur ist es anders. Wenn Du mit "Amtssprech" meine Hinweise auf geltendes Recht meinst, so denke an Kilians Wunsch nach Belegen und Quellen für die eigenen Aussagen.
Es liegt mir fern, alles zu legalisieren. Undercover-Recherche bringt Missstände zutage, die jedoch Einzelfälle sind, die auf systemische Verfehlungen hinweisen. Das ändert jedoch nichts an der Gültigkeit aktuellen Rechts. Für Änderungen braucht es parlamentarische Mehrheiten. Mein Amtssprech mag auch daher kommen, dass ich über 25 Jahre als amtlicher Tierarzt in der Lebensmittelüberwachung tätig war. Bitte das zu entschuldigen. Ich bemühe mich um eine präzise Darlegung. Bei aller Empathie für Tiere bin ich mir bewusst, dass andere Entscheidungsträger, und nicht ich, für gesetzliche Verbesserungen im Tierschutz zuständig sind. D.h. keinesfalls, dass ich bestehende Zustände rechtfertige.
Die Ergebnisse von Undercover-Recherche der letzten Jahre, z.B. Rinderhaltung im Allgäu, die 7 Schlachtschweinezulieferer an Tönnies und andere zogen durchaus respektable staatliche Sanktionen durch Gerichtsurteile nach sich. Es gab auch, wenngleich unzureichend, Änderungen im Tierschutzrecht. Z.B. bei der Kastenhaltung von Sauen nach dem Magdeburger Urteil, dem Verbot des Kükentötens nach dem Urteil des BVerfG, das Verbot des betäubungslosen Kastrierens von Ferkeln, wenn auch mit Hängen und Würgen und viel (zu viel) Subventionen. Die Haltungsverordnung für Puten, die Herr Özdemir auf den Weg bringt, ist sicher nicht das Gelbe vom Ei, bringt aber eine Verbesserung für die Tiere in unsere reale Welt. Es gibt, meines Wissens, noch keine ausformulierten Tierrechte. Daher bleibt uns n.m. M. derzeit nur der zähe Kampf um mehr Tierschutz, und der Einfluss durch die Wahl der Speisen, die ich verzehre.
vegan1.717 PostsmännlichNähe TrierLevel 4
15.01.2023Niemand macht mehr für den Tierschutz als Menschen welche sich rein pflanzlich ernähren !!!
Ich/wir werden nicht mehr Schuld sein am schrecklichen Leid unzähliger Tiere.