Gülle: Hier verstoßen Tierhalter gegen das Gesetz
Massentierhaltungen erzeugen eine Menge Gülle. Und damit Tierhalter nicht in Gülle ertrinken, müssen sie diese entsorgen. Meist auf Äckern und Grünflächen.
Doch Gülle, Jauche und Gärreste in großen Mengen belasten die Umwelt und auch das Grundwasser. Die Landkarten der "Roten Gebiete" zeigen schon heute dramatisch, wo in Deutschland das Grundwasser bereits übermäßig mit Nitrat belastet ist.
Für die Kosten der Trinkwasser-Aufbereitung und der Folgen für Klima und Umwelt kommen bislang die Steuerzahler auf. Alle zusammen.
Auch vegan lebende Menschen, die aus guten Gründen keine Tierprodukte kaufen, bezahlen mit ihren Steuern, damit Tierhalter Gülle auf öffentlichen Flächen entsorgen können. Eine indirekte Form der Subventionierung!
Umso wichtiger ist es für die Allgemeinheit, dass sich Tierhalter an geltendes Recht halten, wenn sie Gülle ihrer Tiere entsorgen!
Wenn ihr beim Spaziergang also seht, dass ein Landwirt Gülle ausbringt, dann achtet einmal auf folgende Dinge:
- Innerhalb von Sperrfristen darf keine Gülle ausgebracht werden. Die Sperrfristen beginnen in der Regel im Oktober oder November und gehen bis in den Januar des Folgejahres hinein. In "Roten Gebieten" bzw. "eutrophierten Gebieten" können zusätzliche Sperrfristen, Abstandspflichten (zu Gewässern) und Mengenbegrenzungen gelten.
- Nach Regen und auf vereisten oder schneebedeckten Böden darf keine Gülle ausgebracht werden. Und das gilt auch für teilweise gefrorene Böden, die tagsüber auftauen. Auch fester Mist darf nicht ausgebracht werden!
- Gülle darf normalerweise nur streifenförmig ausgebracht werden. Erkennbar ist diese Methode z. B. an herab hängenden Schläuchen, die über den Boden schleifen. Von der Gülle seht ihr aus der Ferne also nichts. Ihr riecht sie nur. Ausnahmen sind streng reglementiert.
- Prallteller bzw. Schwenkverteiler / Schwenkdüsen sind normalerweise verboten. Nur auf unbestellten Ackerflächen und auf Grünlandflächen dürfen sie noch eingesetzt werden, sofern sie nach unten abstrahlen. So erkennt ihr es: Wenn die Gülle sichtbar nach oben durch die Luft fliegt, handelt es sich wahrscheinlich um herkömmliche (verbotene) Prallteller.
- Beim Einsatz von Pralltellern bzw. Schwenkverteilern auf unbestellten Feldern gilt die Pflicht, die Gülle innerhalb von 4 Stunden einzuarbeiten.
Die genauen Vorgaben können sich von Ort zu Ort unterscheiden und im Laufe der Zeit ändern. Daher kann diese Liste nur einen groben Überblick vermitteln und ist natürlich nicht rechtsverbindlich.
Gesetzesverstöße beim Ausbringen von Gülle können nicht nur Ordnungsstrafen bis zu 50.000 EUR nach sich ziehen, sondern auch die Einstellung von Agrar-Subventionen und Prämienzahlungen zur Folge haben.
Mit anderen Worten: Tierhalter haben zwar weiterhin Sonderrechte auf Kosten der Allgemeinheit, müssen sich aber an straffere Bedingungen halten.
Wer gegen die geltende Gülleverordnung verstößt, handelt in der Regel vorsätzlich, da die Regelungen in Fachkreisen bereits seit Jahren bekannt sind.
Wenn ihr wisst, was Tierhalter in Sachen Gülle dürfen – und was nicht -, könnt ihr dazu beitragen, die Kosten für die Allgemeinheit zu reduzieren. Nicht jeder möchte schließlich für Tierquälerei bezahlen müssen – und auch nicht für die Folgeprodukte daraus.
Bei Verstößen könnt ihr wie folgt vorgehen:
- Dokumentiert die Verstöße mit dem Handy und versucht dabei auch das Kennzeichen und ggf. das Gesicht des Tierhalter / Lohnunternehmers zu erfassen.
- Notiert euch Ort, Datum und Uhrzeit des Verstoßes (am besten per GPS-Koordinaten).
- Erstattet Anzeige bei der Polizei und lasst euch das Aktenzeichen geben.
- Notiert wiederholte Verstöße zusätzlich mit Datum, Uhrzeit, Kennzeichen und GPS-Position. Diese könnt ihr ggf. einer Naturschutzorganisation zur Verfügung stellen, die sich um den Erhalt der Ökosysteme kümmert.
Wenn es um Kuhmilch gibt, sind viele Verbraucher ahnungslos. Sie wissen zum Beispiel nicht, was es mit dem "Anrüsten" auf sich hat. Auch Tierhalter verraten es ihnen nicht gerne.
Wir haben Milchbauern daher einmal 4 unangenehme Fragen gestellt. Dafür wurden wir zwar aus der Tierindustrie angefeindet – klare Antworten gab es dennoch nur vereinzelt.
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig