Hund im Sommer im Auto03.06.2022Das ist ein Thema, welches mich jedes Jahr an den Rand des Wahnsinns treibt. Diese ganzen Pfosten, die ihre Hunde auf einem Parkplatz im Auto lassen und dabei denken, wenn die Scheibe einen Spalt offen ist und der Wagen im Schatten steht, kann ja nichts passieren.
Das Thema kennen wir alle. Nun meine Frage: wie sieht es rechtlich eigentlich aus?
Die Polizei hat mir mal gesagt, dass ich sie rufen müsse, damit die dann das Tier aus dem Auto holen. Nun kenne ich auch Polizisten, die erst ihren Kaffee austrinken, weil es ja kein Mordfall (in ihren Augen) ist. Wenn ich die Polizei rufe, diese innerhalb einer bestimmten Zeit nicht kommt und ich eine Scheibe zerstöre, um den Hund zu befreien, gleichzeitig aber am Auto bleibe, um meine Personalien der Polizei zu geben, ist das rechtlich okay? Irgendwelche Juristen hier? Ich weiß, dass ein Tier lt. BGB als Sache gilt, jedoch ist das Töten von Wirbeltieren (außer Schlachtung --> welch Logik! usw.) verboten (lt. Tierschutzgesetz). Wenn der Hund darin umkommt ist es in meinen Augen nichts anderes als eine Tötung. Könnte ich mich darauf berufen? Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?
vegan366 PostsweiblichDelmenhorstLevel 2
04.06.2022Vor knapp 2 Jahren gab es hier einen Rechtsstreit. Der beherzte Postbote wurde mittlerweile freigesprochen. Hier ein Auszug aus der Kreiszeitung:
Anwalt nennt Situation Defensivnotstand ‒Abwendung einer drohenden Gefahr
Rüdiger Webers Verteidiger, Rechtsanwalt Oliver Credo aus Rotenburg, wies auf Paragraf 228 des Bürgerlichen Gesetzbuches hin, den sogenannten Defensivnotstand: Danach ist eine Sachbeschädigung zur Abwendung einer drohenden Gefahr gerechtfertigt. Am 5. August 2020, einem heißen Sommertag, hatte der Postbote die zwei Hunde in einem Auto in Weyhe bemerkt und um ihr Leben zu retten, besagte Scheibe eingeschlagen – nachdem er vergeblich versucht hatte, den Halter der Hunde zu ermitteln.
04.06.2022ich hab selbst hunde und die sind im sommer oft in meinem wohnmobil drin, da wird es nicht so sehr heiss und am boden ist es recht moderat. ich hab ständig angst dass mir jemand die scheiben einschlägt obwohl es meinen hunden sichtbar gut geht... man darf die scheiben einschlagen wenn man es begründen kann, man muss aber dann mit einer anzeige wegen sachbeschädigung rechnen und sich halt sonst auch rechtlich noch rumärgern. ich hab ne rechtschutz und hoffe dass mir das nicht passiert, hatte aber mal den fall, da hab ich in ner tiefgarage geparkt im sommer (es war sehr heiss draussen, aber in der tiefgarage war es normal warm) und dann stand bei meiner rückkehr ne traube menschen um meinen twingo rum unklusive polizei, die sagte wenn ich 10 min später gekommen wäre hätte man die scheiben eingeschlagen und meine 2 hunde ins tierheim gebracht. der witz ist, meinen hunden gings super! sie hatten auch wasser, es war schattig, und eben TIEFGARAGE. da wurde mir bewusst wie problematisch es ist, einzuschätzen wie man sich verhält bei nem hund im auto bei hitze.