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Horror-Tierhalter: Kühe mussten Urin trinken

Erstellt 02.10.2024, von kilian. Kategorie: Tierschutz & Tierrechte. 5 Antworten.

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Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.394 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
Horror-Tierhalter: Kühe mussten Urin trinken
02.10.2024
Und nach ca. 4 Jahren droht nun zumindest ein Tierhaltungsverbot... noch ist es aber nicht rechtskräftig:
https://vegpool.de/news/milchbauer-haltungsverbot-giessen.html

Irre. Man kann sich nicht auf Tierwohl-Siegel und Tierschutzgesetz verlassen. Offensichtlich sind die Behörden unfassbar überlastet und nicht ansatzweise in der Lage, angemessen auf das Problem zu reagieren.

Benutzerbild von Vegan-Atheist
vegan791 PostsweiblichLevel 4
02.10.2024
in Deutschland findet man immer Ausreden um Tiere weiter leiden zu lassen. Es ist zum brüllen 😱

Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.394 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
07.10.2024
Hier meine heutige Anfrage an die zuständige Behörde:

Guten Tag,

ich arbeite als Journalist - mein Presseausweis anbei.

Für eine Recherche möchte ich freundlich um Bereitstellung von Informationen bitten.

Es geht um diesen Betrieb im Vogelsbergkreis:
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/aufloesung-eines-milchviehbetriebes-im-vogelsbergkreis-rechtmaessig

Hier sollten Rinder über einen längeren Zeitraum hinweg unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten worden sein (u. a. tranken Tiere mangels sauberen Wassers Urin aus Pfützen).


Bitte senden Sie mir folgende Informationen:

• An welchen Tagen wurde der Betrieb in den vergangenen 5 Jahren vor Ort kontrolliert und welche Resultate haben die Kontrollen ergeben? (Bitte Kopie der Berichte (PDF genügt))

• Welche konkreten Maßnahmen wurden vonseiten Ihrer Behörde konkret ergriffen und wie wurden diese überprüft?

• Wie lautet die Anschrift des Betriebs (ich möchte die Möglichkeit zur Stellungnahme geben)?

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die letzten 5 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr):

• Für wie viele Tierhaltungsbetriebe war Ihre Behörde insgesamt zuständig?

• Wie viele Mitarbeiter haben Kontrollen vor Ort durchgeführt?

• Wie viele Kontrollen wurden vor Ort durchgeführt?

• Bei wie vielen Vor-Ort-Kontrollen wurden dabei Verstöße gegen Tierschutzrecht festgestellt?

• Wie viele Betriebe haben ein Tierhaltungsverbot bekommen und bei wie vielen hat dieses tatsächlich zur Aufgabe des Betriebs geführt?


Und für mein Verständnis:

• Was geschieht, wenn ein Betrieb ein Tierhaltungsverbot bekommt? Wer kümmert sich um den Verbleib der Tiere? Hat Ihre Behörde bereits Nutztiere beschlagnahmt? Was geschah ggf. mit ihnen?

Bitte senden Sie mir diese Informationen bis zum 21. Oktober 2024 zu. Per Mail genügt.

Beste Grüße aus Berlin und vielen Dank vorab!

Kilian Dreißig

Benutzerbild von METTA
vegan4.893 Postsweiblich ObertshausenLevel 4Supporter
08.10.2024
Schade, dass die Kühe zu gross sind , um sie zu entführen aus diesem Horrorstall! Und ja es ist eine SCHANDE, dass das so lange dauern kann mit dem Verbot einer Tierhaltung!😡
Man müsste Aufkleber drucken: "Diese Milch stammt von u.a. von Tieren, die ihren eigenen Urin trinken müssen!"
Kilian weißt Du vielleicht, an welche Milchfirma der Bauer seine Milch geliefert hat, die müssten den doch auch stoppen können, zumindest dass sie von ihm keine Milch mehr abnehmen!

Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.394 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
gestern, 17:14 Uhr
Heute kam - am letzten Tag der Frist - diese Antwort herein:

Guten Tag Herr Dreißig,

zu Ihrer unten angeführten Anfrage finden Sie eingefügt die Antworten seitens des Vogelsbergkreises.

Zu 1. An welchen Tagen wurde der Betrieb in den vergangenen 5 Jahren vor Ort kontrolliert und welche Resultate haben die Kontrollen ergeben? (Bitte Kopie der Berichte (PDF genügt))

Die Kontrollen wurden an verschiedenen Wochentagen, bei gravierenden Anzeigen auch am Wochenende, sowie zu unterschiedlichen Tageszeiten als auch zu verschiedenen Witterungsgegebenheiten durchgeführt.

Dabei wurden unterschiedliche Resultate erzielt, mehr als ein Drittel der Nachkontrollen waren ohne Verstoß. Daran ist auch erkennbar, dass einzelne Mängel behoben wurden.

Bei den übrigen Nachkontrollen lagen Verstöße vor, denen weiterhin nachgegangen wurde.

Niederschriften dürfen aus Datenschutzgründen nicht übermittelt werden.

Zu 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden vonseiten Ihrer Behörde konkret ergriffen und wie wurden diese überprüft?

Bei festgestellten Mängeln wurde die Beseitigung dieser ab sofort, beziehungsweise unter Fristsetzung angeordnet und durch Nachkontrollen überprüft.

Weiterhin wurden diagnostische Untersuchungen durchgeführt, um die Gründe der hohen Todeszahlen der Rinder zu ermitteln.

Immer erfolgten mit dem Tierhalter zusätzlich Gespräche zur Problemlösung.

Waren Mängel nicht, beziehungsweise wiederholt nicht abgestellt worden, wurden verwaltungsrechtliche Maßnahmen angeordnet und mit Zwangsgeldandrohungen versehen. Bei Verstößen gegen diese Anordnungen wurden auch Zwangsgeldfestsetzungen erlassen. Als letzte Maßnahme wurde das Tierhaltungsverbot unter Auflösung der Tierhaltung erlassen. Der Tierbestand wurde durch den Tierhalter zwischenzeitlich abgegeben.

Zu 3. Wie lautet die Anschrift des Betriebs (ich möchte die Möglichkeit zur Stellungnahme geben)?

Die Anschrift des Betriebes darf aus Datenschutzgründen nicht genannt werden.

Zu den allgemeinen Fragen

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die letzten 5 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr):

Zu 1. Für wie viele Tierhaltungsbetriebe war Ihre Behörde insgesamt zuständig?

Nutztierhaltungen (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen)

2024 1187 Betriebe
2023 1213 Betriebe
2022 1230 Betriebe
2021 1276 Betriebe
2020 1244 Betriebe

Zu 2. Wie viele Mitarbeiter haben Kontrollen vor Ort durchgeführt?
Durchschnittlich sind in den letzten 5 Jahren 3 Tierärzte/amtliche Tierärzte und 4 Tiergesundheitsaufseher/innen mit Kontrolltätigkeiten im Bereich Tierschutz tätig gewesen. Diese Personen nehmen auch noch in anderen Bereichen Kontrolltätigkeiten wahr.

Zu 3 und 4: Wie viele Kontrollen wurden vor Ort durchgeführt?

Bei wie vielen Vor-Ort-Kontrollen wurden dabei Verstöße gegen Tierschutzrecht festgestellt?

Im Bereich der Nutztierhaltungen (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) wurden in den Jahren wie folgt Kontrollen (gesamt) durchgeführt und Verstöße festgestellt:

Jahr Kontrollen Verstöße

2024 178 94
2023 252 145
2022 222 119
2021 224 127
2020 322 177

Zu 5. Wie viele Betriebe haben ein Tierhaltungsverbot bekommen und bei wie vielen hat dieses tatsächlich zur Aufgabe des Betriebs geführt?

In den vergangen 5 Jahren wurden 5 Tierhaltungs- und Betreuungsverbote gegenüber Nutztierhaltern erlassen.

Die Tierhaltungen sind alle aufgelöst.

Dabei handelte es sich überwiegend um sogenannte Hobbyhalter, beziehungsweise Nebenerwerbshaltungen.

Zu 6. Was geschieht, wenn ein Betrieb ein Tierhaltungsverbot bekommt? Wer kümmert sich um den Verbleib der Tiere? Hat Ihre Behörde bereits Nutztiere beschlagnahmt? Was geschah ggf. mit ihnen?

Dem Tierhalter wird zunächst eine angemessene Frist mit der Möglichkeit zur selbständigen Auflösung der Tierhaltung gesetzt. In der Regel ist der Übernehmer der Tiere dem Veterinäramt vor Abgabe zu benennen, damit eine artgerechte Haltung überprüft werden kann. Bei Ablauf der Frist kann das Veterinäramt die Tiere in der Regel nach beschränkter Ausschreibung dem neuen Tierhalter veräußern und übergeben. Eine Beschlagnahme von Nutztieren ist bei entsprechenden verwaltungsrechtlichen Anordnungen daher nicht erforderlich, eine Fortnahme der Tiere erfolgt nach Tierschutzgesetz.

Bei sichergestellter Versorgung durch den Tierhalter kümmert sich dieser bei enger veterinärbehördlicher Überwachung bis zur Auflösung weiterhin selbst um die Tiere.

In Ausnahmefällen kann es möglich sein, dass die Versorgung vor Ort kurzfristig durch Mitarbeiter der Behörde oder anderes Personal, wie zum Beispiel dem Ortslandwirt, sichergestellt werden muss, beziehungsweise wird.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag


Wegen der pauschalen (und wahrscheinlich nicht ausreichenden) Hinweise auf Datenschutz habe ich noch einmal eine Mail geschickt:

Guten Tag XXX

danke für die Zusendung Ihrer Antworten!

Der pauschale Verweis auf den Datenschutz ist nach IGF nicht ausreichend, um die Einsicht zu verweigern. Der Datenschutz schützt Personen, nicht staatliche Stellen.

Für mich reicht es zunächst aus, wenn Sie personenbezogene Daten schwärzen. Eine konkrete Verweigerung der Einsicht wäre jedoch nicht akzeptabel.

Ich bitte um umfassende Erledigung bis Freitag, 25.10.2024.

Beste Grüße

Kilian Dreißig


Wer möchte einmal nachrechnen, wie hoch der prozentuale Anteil der Betriebe mit Verstößen ist und wie groß die Zahl der Tierärzte sein müsste, damit jeder dieser Betriebe wenigstens monatlich kontrolliert werden könnte?

Also das sieht für mich ja nach einem krassen Missverhältnis aus - wie soll da eine Behörde wirksam Tierschutzverstöße verhindern?

1x bearbeitet

Benutzerbild von Weltraumkatze
vegan21 PostsLevel 3
heute, 12:46 Uhr
Wenn ich die Zahlen nicht falsch verstehe, kann da jeder Betrieb ungefähr alle fünf Jahre mit einer Kontrolle rechnen.

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