vegetarisch73 PostsLevel 2
18.06.2024neben den moralischen Aspekten, wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
Im Artikel wird erwähnt, dass "Die Anbindehaltung verstößt gegen das Tierschutzgesetz, sagen Experten. Sie kritisieren, dass die Praxis dennoch von den zuständigen Behörden geduldet würde."
gleichzeitig wird erwähnt, dass es nicht verboten ist in DE.
Die Suchmaschine spuckt recht einheitlich aus, dass es in DE erlaubt und es in manchen Bundesländern auch sehr üblich ist, während CH und AT zumindest nicht die dauerhafte Anbindehaltung erlauben (wobei da auch viel Definitionssache und schwer zu überprüfen ist).
Ich vermute also, dass das was Ehrmann dort macht völlig okay in der Quietschebuntenmarketingwelt ist in der wir leben.
Grad bei Milch ist die Möglichkeit zu schummeln auch so mannigfaltig, dass es auch nur bedingt was bringen wird, Ehrmann nun dazu zu bringen ihr Marketingversprechen dementsprechend anzupassen. Wo die Milch wirklich herkommt wird nicht nachvollzogen werden können.
Auch werden die Kühe nicht auf einmal glücklich oder die Haltung artgerecht, weil Ihnen auf Papier etwas mehr Platz zur Verfügung gestellt wird.
Die Lösung muss hier sein, neben dem generellen Rückgang des Konsums, die gesetzliche Lage so anzupassen, dass dies nicht mehr vorkommen darf.
Dies gelingt aber natürlich leichter, wenn die Großkonzerne ihren Widerstand aufgeben bzw auf einmal sogar dahinterstehen, ein Phänomen welches durchaus auftreten kann, wenn der Markt mehr für die alten Haltungsbedingungen wegbricht.