vegan1.506 PostsweiblichBERLINLevel 4
28.09.2024Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Anbindehaltung gegen Tierschutzgesetz und Grundgesetz. Es gibt eben bloß die Ausnahmeregelung (dass Tiere essen ein vernünftiger Grund für das Quälen der Tiere sein soll).
Ich weiß auch nicht, wie man einklagen kann, dass das Grundgesetz beachtet wird, ersatzweise EU-Gesetze, ich hab da keine Ahnung. Aber vielleicht findet sich eine finanzstarke Indtitution, die darauf spezialisierte Rechtsanwälte bezahlen kann.
Themen-Startervegan7.356 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
28.09.2024Der Tierschutz im Grundgesetz ist in der juristischen Praxis wohl wenig wert, weil es eher wie eine symbolische Willenserklärung interpretiert wird (sagte mir ein Jurist).
Tierschutz kann in Bundesländern von Organisationen eingeklagt werden, die ein Verbandsklagerecht besitzen. Das werden aber immer weniger (Dank FDP und Co). Im Umweltbereich gibt es wohl mehr Möglichkeiten. Daher der Gedanke mit climate claims.