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Meine Anfrage an Justizsenatorin Badenberg

Erstellt 07.03.2024, von kilian. Kategorie: News & Aktuelles. 11 Antworten.

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Themen-Startervegan7.052 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
Meine Anfrage an Justizsenatorin Badenberg
07.03.2024
In Berlin plant die Justizsenatorin Badenberg offenbar, die Tierschutzbeauftragte zu "entmachten". Zudem soll sie planen, einen Normenkontrollantrag gegen die Vorschriften der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zurückzuziehen, der vom Land Berlin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden ist (es geht um Kastenstandhaltung von Schweinen).

Links dazu:

Berliner Zeitung zur Tierschutzbeauftragten:
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-tierschutzbeauftragte-kathrin-herrmann-soll-entmachtet-werden-zu-gruen-oder-zu-unbequem-li.2193433 (Paywall)

Erklärung zum Normenkontrollantrag der Berliner Tierschutzbeauftragten:
https://www.berlin.de/lb/tierschutz/normenkontrollklage/artikel.783515.php

PETA zum Normenkontrollantrag:
https://presseportal.peta.de/berlins-justizsenatorin-badenberg-will-kontrollantrag-gegen-tierquaelerische-kastenstandhaltung-von-mutterschweinen-zurueckziehen-peta-kritisiert-vorhaben-scharf/

Dazu habe ich die Senatorin um Antwort auf folgende Fragen gebeten:

Sehr geehrte Frau Senatorin Dr. Badenberg,

ich arbeite als Journalist für die Online-Plattform Vegpool.de. Mein Presseausweis anbei.

Ich arbeite an einem Artikel zu den aktuellen Debatten und möchte Sie freundlich um Stellungnahme auf folgende Fragen bitten:

• Medienberichten zufolge wollen Sie die Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann "entmachten" und sie unter ihre fachliche Aufsicht stellen. Ist das wahr? Aus welchen Gründen?

• Wie entgegnen sie dem Vorwurf, Sie würden dadurch eine unabhängige Kontroll-Instanz auch Ihrer eigenen Behörde aus dem Weg räumen?

• Experten beklagen ein Vollzugs-Defizit beim Tierschutz in Deutschland. Sehen Sie keine Gefahr, dass die "Entmachtung" einer Tierschutz-Kontrollinstanz in Berlin die Tierschutz-Kriminalität in Deutschland weiter stärkt?

• Die Tierschutzorganisation PETA kritisiert, Sie würden erwägen, einen Normenkontrollantrag gegen die Vorschriften der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zurückzuziehen, der vom Land Berlin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden ist. Ist dies richtig und was sind ggf. Ihre Gründe dafür?

• Nach Angaben von PETA wurde die Hauptarbeit bereits von der Vorgängerregierung geleistet, sodass ein objektiver Grund fehle, den Antrag anzugreifen. Wie ist Ihre Sicht dazu? Welches Ziel verfolgen Sie, den Antrag zurückzuziehen, sofern dies zutreffend ist?

Ich möchte Ihre Sicht berücksichtigen und bitte daher freundlich um Rückmeldung bis Montag um 12 Uhr.

Besten Dank vorab und freundliche Grüße

Kilian Dreißig

1x bearbeitet

Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.052 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
11.03.2024
Die Senatorin hat meine Anfrage bisher unbeantwortet gelassen. 😪

Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.052 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
13.03.2024
Antwort ist nun da:

Sehr geehrter Herr Dreißig,

vielen Dank für ihre Geduld. Nachstehend erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage.

Landestierschutzbeauftragte:
1. Medienberichten zufolge wollen Sie die Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann „entmachten“ und sie unter ihre fachliche Aufsicht stellen. Ist das wahr? Aus welchen Gründen?
2. Wie entgegnen sie dem Vorwurf, Sie würden dadurch eine unabhängige Kontroll-Instanz auch Ihrer eigenen Behörde aus dem Weg räumen?
3. Experten beklagen ein Vollzugs-Defizit beim Tierschutz in Deutschland. Sehen Sie keine Gefahr, dass die „Entmachtung“ einer Tierschutz-Kontrollinstanz in Berlin die Tierschutz-Kriminalität in Deutschland weiter stärkt?

Ihre Annahme, die Landestierschutzbeauftragte (LTB) würde unter neue Formen der Aufsicht gestellt, ist nicht zutreffend. Die LTB wurde an rechtliche Grundlagen sowie die im Jahr 2017 getroffenen Regeln zur Zusammenarbeit erinnert, insbesondere im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz handelt entsprechend der 2017 erst- und letztmalig erfolgten schriftlichen Festlegung der Aufgaben und Organisation der Landestierschutzbeauftragten. Hiernach kommt der LTB – wie in anderen Bundesländern – schwerpunktmäßig eine beratende Funktion gegenüber dem Senat und nachgeordneten Behörden zu. Außerdem nimmt die LTB eine Informationstätigkeit gegenüber Bürgerinnen und Bürgern wahr.

Für die Ausgestaltung der Aufgaben, Befugnisse und Organisation der LTB ist die Senatsverwaltung verantwortlich. Die LTB war bislang und ist weiterhin als Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst organisatorisch und rechtlich in die Stab-Linien-Organisation der Verwaltung eingebunden und dementsprechend weder politisch unabhängig noch fachaufsichtlich weisungsfrei.

Gleichzeitig obliegt ihr als Beauftragte in ihrem Aufgabenbereich ein eigenständiger, von der Exekutive vorgegebener Handlungsspielraum. Mithin besteht im Bereich Tierschutz ganz bewusst eine exekutive Doppelstruktur.

Mit der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten sind allerdings keine behördlichen Befugnisse, wie ein Akteneinsichtsrecht o. Ä. im nachgeordneten Geschäftsbereich verbunden. Für die Bekämpfung von Kriminalität im Bereich Tierschutz sind im Übrigen die personelle Ausstattung der Veterinäraufsichtsbehörden, der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte maßgeblich.

Normenkontrollantrag Schweinehaltung:
1. Die Tierschutzorganisation PETA kritisiert, Sie würden erwägen, einen Normenkontrollantrag gegen die Vorschriften der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zurückzuziehen, der vom Land Berlin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden ist. Ist dies richtig und was sind ggf. Ihre Gründe dafür?
2. Nach Angaben von PETA wurde die Hauptarbeit bereits von der Vorgängerregierung geleistet, sodass ein objektiver Grund fehle, den Antrag anzugreifen. Wie ist Ihre Sicht dazu? Welches Ziel verfolgen Sie, den Antrag zurückzuziehen, sofern dies zutreffend ist?

Der Senat prüft derzeit das weitere Vorgehen im Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung in Deutschland. Es handelt sich um eine als Offizialverfahren verfassungsrechtlich komplexe Materie, bei der es auf eine umfassende Abwägung von tierschutzrechtlichen Belangen mit berechtigten Interessen der deutschen Landwirtschaft zu berücksichtigen sind. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. X

Pressestelle
Senatsverwaltung für Justiz
und Verbraucherschutz


klingt für mich durchaus so, als wollte Berlin unter CDU-Initiative (Senatorin Badenberg ist parteilos, wurde aber vom reg. Bürgermeister Wegner, CDU, ernannt) eine Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit verhindern. Welchen Grund sollte es sonst haben, einen bereits vor Jahren eingereichten Antrag zurückzuziehen (bzw dies überhaupt zu prüfen?)

Am Ende kommt wäre ein solcher Rückzug nach meinem Verständnis nur dann logisch, wenn das
Bundesverfassungsgericht eben nicht prüfen soll. Und dann stellt sich die Frage, warum...

1x bearbeitet

Benutzerbild von Crissie
vegan831 PostsweiblichLevel 4Supporter
13.03.2024
Sehr interessant, danke Kilian.
Zitat "...bei der es auf eine umfassende Abwägung von tierschutzrechtlichen Belangen mit berechtigten Interessen der deutschen Landwirtschaft zu berücksichtigen sind"
Fazit: Ich darf das Recht brechen, wenn ich ein berechtigtes Interesse habe. Nein, ich nicht, natürlich dürfen das nur Landwirte...

1x bearbeitet

Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.052 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
13.03.2024
Wäre schon seltsam, eine juristische Norm aktiv nicht auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen zu wollen...

1x bearbeitet

Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.052 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
13.03.2024
Habe eine Nachfrage gestellt

Guten Tag,

Besten Dank für ihre Antwort.

Ich habe eine Nachfrage: Die Prüfung, ob ein Normenkontrollantrag zurückgezogen werden soll, lässt doch nur die Schlussfolgerung zu, dass die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm also ggf. GERADE NICHT geprüft werden soll. Verstehe ich Sie richtig?
Denn sonst würde die von Ihnen erwähnte Interessenabwägung doch direkt dem Bundesverfassungsgericht selbst obliegen?

Bitte freundlich um kurze Aufklärung zu diesem Punkt, bis Freitag um 12.

Beste Grüße

Kilian Dreißig

Benutzerbild von Libio
vegan1.212 PostsweiblichBERLINLevel 4
13.03.2024
"Interessen der Landwirtschaft und Tierrechte abwägen"


Ich habe gehört, dass unsere dünne Ackerkrume nur noch 20 bis 30 Ernten ermöglicht.
Wäre es da nicht im Interesse der Landwirtschaft, sie sofort und radikal auf Pflanzenanbau umzustellen, damit der Landverlust für die Nutztierhaltung wegfällt, und wieder Sträucher, Bäume, Unkraut, Regenwürmer, Spinnen.... existieren dürfen?

Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.052 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
14.03.2024
Ich habe Rückmeldung erhalten:

Sehr geehrter Herr Dreißig,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese kann wie folgt beantwortet werden:

Diese Schlussfolgerung ist so nicht zutreffend. Bei einem Normenkontrollverfahren handelt es sich um ein sog. Offizialverfahren. Die Rücknahme des Antrag würde das Verfahren nur dann beenden, wenn das Gericht kein öffentliches Interesse an der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage mehr erkennt. Diese Entscheidung obliegt also dem Bundesverfassungsgericht selbst.


Mit freundlichen Grüßen
X

stv. Pressesprecher
Senatsverwaltung für Justiz
und Verbraucherschutz

Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.052 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
15.03.2024
Es gibt mittlerweile eine Initiative, dass die Tierschutzbeauftragte weisungsfrei und unabhängig bleibt:
https://innn.it/unabhaengige-landestierschutzbeauftragte-berlin/
Ich habe damit nichts zu tun, habe es nur eben über einen Verteiler bekommen.

Benutzerbild von METTA
vegan4.666 Postsweiblich ObertshausenLevel 4Supporter
15.03.2024
unterschrieben!

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