Gericht: Keine vegane Kost für Häftling!

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute entschieden, dass eine Justizvollzugsanstalt nicht verpflichtet ist, einen Häftling vegan zu verpflegen.
Im konkreten Fall hatte ein Mann direkt nach Haftantritt eine vegane Verpflegung beantragt. Stattdessen erhielt er vegetarisches, laktosefreies Essen – und wurde darauf hingewiesen, er könne beim Anstaltsladen vegane Lebensmittel auf eigene Kosten kaufen.
Dagegen hatte der Mann Rechtsbeschwerde eingelegt.
Das Gericht hielt die Entscheidung der Anstalt jedoch für rechtens. Solange keine medizinischen oder religiösen Gründe gegen die alternative Kost sprechen, müsse keine vegane Versorgung durch die Anstalt erfolgen.
Mittlerweile ist der Mann wieder auf freiem Fuß. Weil das Urteil damit keinen Einfluss mehr auf seine Haftstrafe hat, betrifft die Entscheidung nur noch die Kosten des Verfahrens.
Meinung: Vegane Verpflegung im Knast?
Das Gericht hat eine wesentliche Grundlage der veganen Ernährung ignoriert.
Vegane Ernährung ist nicht nur Ernährung, sondern basiert auf einer Weltanschauung. Die meisten Veganer sind ehemalige Fleischesser. Und wie die meisten Menschen verabscheuen Veganer es, wenn Tiere gequält werden.
Der wesentliche Unterschied zu Normalverbrauchern: Sie verdrängen das unangenehme Thema nicht. Es ist ihnen zu präsent, um wegzusehen. Stattdessen entscheiden sich Veganer für eine Ernährung, die von vornherein ohne die mutwillige Tötung von Tieren auskommt.
Nicht etwa, weil es ihnen das Gefühl gäbe, moralisch überlegen zu sein. Es ist ein fundamentaler Verstoß gegen das eigene Werteverständnis. Es ist quälend!
Ethisch motivierte Veganer wollen diese Gewalt nicht nur weiter unterstützen – sie können es gar nicht. Es widerspricht zutiefst ihren Werten von Anstand. Genauso, als würde ein religiöser Mensch dazu gezwungen werden, eine schwere Sünde zu begehen.
Deshalb sollte vegane Ernährung als Teil einer Weltanschauung mindestens genauso geschützt werden wie eine Religion.
Vegane Ernährung ist keineswegs vergleichbar mit einer Allergie oder einer Unverträglichkeit. Ein solches Urteil ist einfach nur grausam.
Deshalb ist die Entscheidung aus meiner Sicht ein Fehler.
Wer vegane Ernährung mit einer Unverträglichkeit oder Allergie vergleicht, hat sie nicht begriffen. Und wer sie nicht begreift, sollte keine Urteile darüber fällen.
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig

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