Stallbrand: Tierhalter hatte Brand fingiert - muss 600.000 Euro zurückzahlen!

Ein Tierhalter muss seiner Versicherung 600.000 Euro zurückzahlen, plus Zinsen. Er hatte einen Brand in seinem eigenen Stall legen lassen. Offenbar wollte er die Versicherung betrügen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 20. März 2025 entschieden (Aktenzeichen 1 U 229/20 [1]). Das Urteil ist rechtskräftig.
In den Jahren davor hatte es auf dem Hof des Landwirts mehrmals gebrannt. Die Polizei ging bei den ersten drei Bränden von einem technischen Defekt aus. Nach einem vierten Brand im Jahr 2006 kam der Verdacht auf: Jemand hatte das Feuer absichtlich gelegt!
Im Jahr 2009 brannte es wieder. Dieses Mal in einem Stall für Kälber auf dem Hof der Ehefrau. Die Versicherung zahlte dem Paar damals 600.000 Euro als Entschädigung.
Ob dabei Tiere zu Schaden kamen oder der Stall leer war, geht aus der Mitteilung des Gerichts nicht hervor.
Später brannte es zwei weitere Male, diesmal in einem Wohn- und Geschäftshaus des Landwirts. Doch die Versicherung hatte den Tierhalter im Verdacht und weigerte sich, zu zahlen.
Das Landgericht Oldenburg entschied zuerst, dass die Versicherung doch zahlen muss. Man konnte dem Landwirt die Schuld nicht sicher nachweisen.
Die Versicherung legte aber Widerspruch ein. Deshalb entschied in nächster Instanz das Oberlandesgericht. Wegen der Beweise glaubt das Gericht, dass der Landwirt jemanden beauftragt und das Feuer mit geplant hat.
Ob die Ehefrau beim Betrug geholfen hat, konnte das Gericht nicht eindeutig klären. Der Landwirt muss nun die 600.000 Euro zurückgeben. Wegen der Zinsen und der langen Laufzeit wird die Summe deutlich größer.
In Deutschland brennt es immer wieder in Ställen. Feuerwehrleute berichten von den Schreien der Tiere. Ein Grund für die häufigen Brände ist laut Experten der mangelnde Brandschutz. Für viele Ställe gibt es weniger Vorschriften als für eine Garage. Notausgänge, Löschwasser und automatische Alarmanlagen fehlen oft ganz.
Solche Betrugsfälle könnten den Druck auf die Politik erhöhen. Vielleicht müssen Tierhalter bald strengere Regeln einhalten, damit es weniger Brände gibt.

Selbst wenn beim fingierten Brand Tiere ums Leben gekommen sind, wären diese Taten mittlerweile verjährt. Auch schwerste Tierschutz-Straftaten verjähren nach deutschem Recht nach 5 Jahren.
Ob der Tierhalter auch für die Kosten der Feuerwehreinsätze aufkommen muss – oder ob die Öffentlichkeit diese Kosten trägt –, ist nicht bekannt.
Danke an den Themen-Tipp an Sunjo.
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig