Gericht: Schlachthof klagt wegen Videoaufnahmen, doch Tierschützer wehren sich!

Im vergangenen Jahr hatten Tierschützer von der Organisation Ariwa Aufnahmen aus einem Schlachthof in Lohne (Landkreis Vechta) veröffentlicht.
Zu sehen waren Schweine, die während der CO₂-Betäubung panisch um Luft rangen. Die Kameras hatten die Tierschützer vorher heimlich installiert.
Der Schlachthof geht jetzt rechtlich gegen die Tierschützer vor. Vor Gericht fordert er fast 100.000 Euro Schadensersatz – wegen "Rufschädigung". Zudem will er die Tierschützer zwingen, die schockierenden Aufnahmen zu löschen.
Bei einer gestrigen Verhandlung vor dem Landgericht Oldenburg lehnten die Tierschützer ein Vergleichsangebot jedoch ab. Der Schlachthof hatte vorgeschlagen, auf den Schadenersatz zu verzichten – wenn die Aufnahmen verschwinden.
Aus Sicht der Tierschützer hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren, wie Tierhaltung wirklich funktioniert. Jetzt geht es in die nächste Instanz. Möglicherweise zieht sich der Prozess über Jahre hin – bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Vor dem Gericht fand eine Mahnwache von Tierschützern statt, die sich u. a. gegen die CO₂-Betäubung und gegen ein Verbot von Undercovervideos aussprachen.
Meinung:
Die Betäubung von Schweinen mit CO₂ ist rechtlich erlaubt, obwohl sie erkennbar Leid verursacht. Das Gefühl, zu ersticken, bevor die Tiere nach über einer Minute ohnmächtig werden.
Während Verbraucher mit "Tierwohl"-Versprechen getäuscht werden, bieten Undercover-Aufnahmen die einzige Möglichkeit, von den Tatsachen zu erfahren. Viele Richter hatten sich in den vergangenen Jahren dieser Sichtweise angeschlossen. Das Interesse der Öffentlichkeit überwiege.
Unterdessen setzen immer mehr Tierhalter auf Videoüberwachung, Stacheldraht und lückenlose Abschottung.
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig














