Schlachthof Brand muss Prozess verlieren - aus diesen Gründen [Kommentar]
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Der Schlachthof Brand aus Lohne klagt gegen zwei Tierschützer, die Undercover-Aufnahmen aus seiner CO₂-Betäubungsanlage veröffentlicht hatten.
Am Dienstag fand vor dem Oberlandesgericht Oldenburg die Verhandlung der Revision im „Schlachthofprozess“ statt.
Das Gericht hat seine Entscheidung für den 26. Mai angekündigt. Doch der Urteilsspruch kann aus meiner Sicht die Tierschützer nur freisprechen – und zwar mit einem Paukenschlag.
Aus diesen Gründen [Kommentar]:
1.: Täuschung aus kommerziellen Motiven darf nicht legal sein
Der Schlachthof wirbt mit Transparenz und Tierwohl – und mit einem kritischen Austausch. Mehrere Medien, die um einen offiziellen Einblick gebeten hatten, wurden jedoch abgewiesen. Auch ich.
Die Undercover-Aufnahmen beweisen: Der Schlachthof hatte Unwahrheiten über das Wohl der Tiere verbreitet. Doch der Tierschutz steht als Staatsziel im Grundgesetz.
Aus meiner Sicht muss das Gericht unmissverständlich klarstellen:
Unwahre Behauptungen über das Wohl der Tiere verletzen das Interesse am Staatsziel Tierschutz.
2.: Auch eine kampagnenartige Veröffentlichung der Undercover-Aufnahmen ist legitim
Der Anwalt des Schlachthofbetreibers behauptete, die Aktivisten würden die Bilder kampagnenartig nutzen – und unterstellte ihnen kommerzielle Motive. Die Aktivisten sagen: Erst die Klage des Schlachthofes macht es nötig, Gelder einzuwerben – für die Verteidigung.
Aus meiner Sicht wären Kampagnen gegen CO₂-Betäubungen in Schlachthöfen auch dann legitim, wenn die Aktivisten damit Geld verdienen würden. Denn warum sollte das Privatinteresse eines Schlachthofes an wirtschaftlichem Gewinn höher gewichtet werden als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit – die den Betrieb übrigens mit Steuergeldern gefördert hat?
Solange Schlachthöfe durch Abschottung und Marketing-Kampagnen die öffentliche Wahrnehmung kampagnenartig beeinflussen, steht es auch Tierschützern zu, den Tatsachen wiederholt Sichtbarkeit zu verschaffen. Selbst für den Fall, dass sie dies nicht ehrenamtlich tun.
Zusätzlich haben sie das Staatsziel Tierschutz auf ihrer Seite.
3.: Transparenz ist in der Tierindustrie nicht zu erwarten – Undercover-Aufnahmen waren die letzte Möglichkeit
Wer als Journalist rund um das Thema Tierschutz publiziert und bei Schlachthöfen oder Mastbetrieben offiziell um einen Pressetermin mit Videobegleitung bittet, kann von vornherein damit rechnen, dass daraus nichts wird.
Ich habe immer wieder versucht, als Journalist offiziell Zutritt in Betriebe der Tierindustrie zu erhalten, habe auch dem Schlachthof Brand angeboten, einen Video-Besuch beidseitig durch Zeugen abzusichern, um Sorgen einer einseitigen Berichterstattung auszuräumen.
Kein einziges Mal hat ein offizieller Besuch in einem Schlachthof geklappt.
Andere Redaktionen berichten dasselbe. Die Kombination aus Abschottung und Märchen-Marketing ist symptomatisch für große Teile dieser Branche. Undercover-Aufnahmen sind regelmäßig das letzte Mittel gegen dieses eklatante Ungleichgewicht.
Das häufige Gegenargument, ich wäre als Vegan-Journalist thematisch befangen, ist fadenscheinig. Tierschutz ist ein Staatsziel. Auch Menschen, die kein Fleisch essen, haben ein berechtigtes Interesse am Tierschutz.
Unterschiedliche Sichtweisen zum Tierwohl dürfen kein berechtigter Grund sein, eine sachliche, bild- und videogestützte Debatte zu verhindern.
4.: Es gab bereits Aufnahmen von Missständen – und es braucht immer weitere
Vonseiten des Schlachthofes hieß es: Verbraucher können sich einen Eindruck verschaffen, indem sie gezielt nach entsprechenden Aufnahmen suchen. Deshalb hätte es keiner neuen Aufnahmen aus der CO₂-Betäubungsanlage bedurft.
Ich finde das absurd. Solange Tiere auf eine Weise behandelt werden, die augenscheinlich eklatant gegen das Staatsziel Tierschutz verstößt, ist es legitim und notwendig, immer wieder aufs Neue darüber zu berichten – anhand aktueller Aufnahmen. Auch, wenn die Aufnahmen unbequem sind.
Und dass die Verfahren als legal gelten, liegt aus meiner Sicht auch daran, dass eine demokratische Debatte bisher am Mangel an Transparenz gescheitert ist.
Verbraucher müssen nicht an der Tierschutz-Debatte teilnehmen.
Aber sie müssen daran teilnehmen können.
Der Staat hat keinen Auftrag, Verbraucher vor unbequemen Informationen zu schützen. Doch er hat den Auftrag, den Tierschutz als Staatsziel zu verteidigen. Dazu gehört regelmäßige und aktuelle Aufklärungsarbeit. Immer und immer wieder.
Fazit
Es darf grundsätzlich nicht legal sein, ungefragt in fremde Betriebe einzusteigen. Trotzdem können rechtfertigende Gründe vorliegen, die den Einbruch zwar nicht legalisieren, aber rechtfertigen.
Wenn sich eine Industrie systematisch abschottet und die Öffentlichkeit kampagnenartig über das Wohl der Tiere täuscht, hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran, die Wahrheit zu erfahren. Denn der Tierschutz ist ein Allgemeininteresse und darüber hinaus Staatsziel.
Ein Schlachthof darf deshalb keine Blackbox sein.
Aus meiner Sicht muss das Gericht deshalb feststellen: Der Einbruch war zwar nicht legal – aber gerechtfertigt. Der Schlachthof hat deshalb weder einen Anspruch auf Unterlassung, noch auf Schadensersatz.
Natürlich muss das Gericht nicht meiner Einschätzung folgen.
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Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig










