"Schlachthof-Prozess erreicht Ziel durch die Hintertür" [Gastkommentar]

Dr. Barbara Felde ist Juristin, Richterin und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. in Berlin.
In einem Gastkommentar erklärt sie auf Vegpool, warum der aktuelle Schlachthof-Prozess ein wichtiges Tierschutzziel erreicht – wenigstens durch die Hintertür.
Nach dem vielbeachteten Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 16. Juli gegen Tierschützer, die unerlaubt Videoaufnahmen von der tierquälerischen CO₂-Betäubung von Schweinen in einem Schlachthof in Niedersachsen gedreht haben, haben diese trotz des Ergebnisses ein wichtiges Ziel erreicht:
Die CO₂-Betäubung von Schweinen, wie sie in vielen Schlachthöfen praktiziert wird, ist mehr denn je in den Medien – die Videos werden großflächig geteilt und tausendfach geklickt.
Bei der CO₂-Betäubung, die in einer EU-Verordnung – der EU-Tierschlachtverordnung – als "erlaubte" Betäubungsmethode aufgeführt ist, erleben Millionen Schweine einen zum Teil langen Todeskampf und versuchen in Panik, der kleinen Gondel, in der sie sich befinden, zu entkommen.
Denn das CO₂-Gas, mit dem sie betäubt werden sollen, wirkt langsam und extrem quälend und mit Schmerzen und Todesangst verbunden auf ihre Atemwege ein.
Dabei sieht gerade diese EU-Verordnung, die den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung sicherstellen soll, als Definition vor, dass eine Betäubung jedes bewusst eingesetzte Verfahren ist, das ein Tier ohne Schmerzen in eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit versetzt.
Zudem schreibt sie fest, dass Tiere bei der Tötung von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont werden müssen.

Es ist längst bekannt, dass die CO₂-Betäubung mit extremem Schmerz und Leid einhergeht – sie ist Tierquälerei. Diese Tierquälerei auf Videos live zu sehen, sagt mehr als tausend Worte.
Mit diesem Gedanken haben zwei Tierschützer unerlaubt besagten Schlachthof – der übrigens mit Transparenz gegenüber dem Verbraucher wirbt – betreten und haben die Videos gefertigt.
So viel Transparenz war aber dann doch nicht gewollt. Die Schlachthofbetreiberin versucht, die Tierschützer nun gerichtlich zu zwingen, ihr Videomaterial aus dem Internet zu entfernen. Auch wenn dies zumindest die erste Instanz, das Landgericht Oldenburg, am 16.7. so ausgeurteilt hat – die Videos bleiben.
Denn sie sind auch in der ARD-Mediathek abrufbar. Und werden nun großflächig verbreitet.
Und damit wird sogar das Ziel der Schlachthofbetreiberin erreicht: Transparenz gegenüber dem Verbraucher. Nur, dass es wieder einmal die Tierschützer sind, die die Ziele erfüllen, die sich die Tiernutzer auf die Fahnen schreiben.
Denn nur mithilfe dieser Videos hat der Verbraucher wirklich die Möglichkeit, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Sie schaffen Transparenz.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. vereinigt Juristen, die sich dafür stark machen, dass geltendes Tierschutzrecht in Deutschland und Europa wirksam angewendet und fortwährend weiterentwickelt wird. → Website der DjGT.
Veröffentlichung:
Autor: Dr. Barbara Felde
![Lieber Schlachthof Brand, ich nehme Ihre Einladung an! Video-Aufnahmen ganz legal möglich? [Abgelehnt!]](https://img.vegpool.de/bild/schweinestall_square100.webp)











![Lieber Schlachthof Brand, ich nehme Ihre Einladung an! Video-Aufnahmen ganz legal möglich? [Abgelehnt!]
Bild: agnormark / Adobe Stock](https://img.vegpool.de/bild/schweinestall_teaser.webp)