EU: Droht erneut ein Begriffs-Verbot für vegane Produkte?

Die EU-Kommission hat im Juli 2025 einen neuen Gesetzesvorschlag vorgestellt. Demzufolge sollen u. a. bestimmte Bezeichnungen für vegane Burger, vegane Würstchen und andere pflanzliche Alternativen verboten werden. [1]
Es droht erneut eine Begriffs-Zensur – auch bei Lebensmitteln, die eindeutig als vegan zu erkennen sind.
Warum ist die geplante Begriffs-Zensur der EU so umstritten?
Politiker aus Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Italien treiben den Entwurf voran. Sie sagen, sie wollten damit Verbraucher schützen.
Kritiker halten dieses Argument für vorgeschoben. Verbraucher kaufen vegane Fleischalternativen gerade weil sie vegan sind. Sie geben oft mehr Geld dafür aus und achten auf eine klare Kennzeichnung. Eine reale Gefahr für Verwechslungen gibt es also nicht.
Auch der Europäische Verbraucherverband (BEUC), die höchste Verbraucherschutzbehörde der EU, spricht sich gegen diese Sprachregelungen aus.
Solange Produkte klar als "vegan" oder "vegetarisch" gekennzeichnet sind, rät der Verband von solchen Einschränkungen ab. [2]
Sogar der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2024 entschieden, dass die aktuelle Regelung ausreichend sei. [3]
Warum "fleischige" Begriffe für vegane Produkte sinnvoll sind.
"Fleischige" Begriffe helfen Verbrauchern, zu erkennen, wie sie die pflanzlichen Produkte verwenden können. Sie geben einen Hinweis auf Geschmack und Konsistenz, ohne zu behaupten, dass das Produkt Fleisch enthält.
Eine Umfrage zeigte, dass 80 % der Befragten es gut finden, wenn pflanzliche Produkte Namen wie die Originalprodukte tragen. Solange Produkte eindeutig als "vegan" oder "vegetarisch" gekennzeichnet werden, besteht vollständige Klarheit.
Ein Verbot der Begriffe würde es Herstellern schwer machen, ihre Produkte verständlich zu benennen. Das könnte den Markt für pflanzliche Lebensmittel bremsen – und die Fleischindustrie gegenüber nachhaltigen Branchen weiter bevorzugen. Das geht am Ende auf Kosten der Allgemeinheit.
Diese 29 fleischigen Begriffe könnten verboten werden!
Laut dem Entwurf sollen diese 29 Begriffe für vegane Produkte verboten sein:
- Beef (Rindfleisch)
- Veal (Kalbfleisch)
- Pork (Schweinefleisch)
- Poultry (Geflügel)
- Chicken (Huhn)
- Turkey (Pute)
- Duck (Ente)
- Goose (Gans)
- Lamb (Lammfleisch)
- Mutton (Schaffleisch)
- Ovine (Schaf)
- Goat (Ziegenfleisch)
- Drumstick (Keule)
- Tenderloin (Filet)
- Sirloin (Lendenstück)
- Flank (Bauchfleisch)
- Loin (Rückenstück)
- Ribs (Rippen)
- Shoulder (Schulter)
- Shank (Beinstück)
- Chop (Kotelett)
- Wing (Flügel)
- Breast (Bruststück)
- Thigh (Schenkel)
- Brisket (Brustspitze)
- Ribeye (Ribeye-Steak)
- T-bone (T-Bone-Steak)
- Rump (Hüfte)
- Bacon (Speck)
Diese Begriffe dürften dann nur noch für Produkte aus tierischem Fleisch verwendet werden. Möglicherweise wird der Entwurf von der Fleisch-Lobby noch erweitert!
EU bevorzugt schon heute die Tierindustrie gegenüber nachhaltigen Herstellern!
Schon heute werden tierische Produkte gegenüber pflanzlichen massiv bevorzugt. Dazu zählen Subventionen, Schulmilchprogramme und die fehlende Haftung für Umwelt- und Klimaschäden.
Dass Tierprodukte trotz des hohen Ressourcenverbrauchs so billig sind, liegt daran, dass alle Steuerzahler mitbezahlen.
Steuerzahler tragen mitunter mehr als die Hälfte der Produktionskosten, ohne es zu wissen! Fleischesser zahlen also nur einen Bruchteil der echten Kosten.
Außerdem müssen Tierhalter nicht selbst für die ökologischen Schäden aufkommen, die sie verursachen. Die Folgekosten für Umwelt- und Klimaschäden landen bei uns allen. Laut einer Studie aus dem Jahr 2023 belaufen sich diese in Deutschland auf 22 Mrd. Euro pro Jahr!
Die Allgemeinheit zahlt also dafür, dass Fleisch billig bleibt. Und sie trägt auch die Kosten für die Umweltfolgen (z. B. "Rote Gebiete", Nitrat im Trinkwasser usw.).
Nun wollen einige (vor allem rechte oder konservative) Politiker auch noch den Herstellern die Sprache verbieten.
Es bleibt spannend, ob ausreichend viele Politiker bei der Abstimmung der Fleischindustrie folgen – oder den Empfehlungen von Ernährungsexperten und Verbraucherumfragen.
Quellen
- https://ec.europa.eu/tran[...]?ref=COM(2025)553&lang=en
- https://www.beuc.eu/site[...]apping_veggie_burgers.pdf
- EuGH, Urt. v. 04.10.2024, Az. C438/23
Veröffentlichung:
Autor: Kilian Dreißig










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