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EU-Entscheidung: Auch Veggie-Burger sind Burger

Vegane Burger - wie Fleisch, aber besser.
Vegane Burger dürfen nach der Entscheidung der EU weiterhin als "Vegan-Burger" vermarktet werden. Bild: pixabay.com

Das EU-Parlament hat in seiner Entscheidung einen Gesetzentwurf zum Verbot bestimmter Bezeichnungen für vegetarische und vegane Produkte abgelehnt. Das berichtet die Tagesschau.

Agrar-Lobbyisten hatten gefordert, dass Veggie-Burger, Veggie-Würstchen und Veggie-Schnitzel nicht mehr so bezeichnet werden dürfen. Wir haben darüber berichtet.

Vegane und vegetarische Verbände hatten gegen den Gesetzentwurf lautstark protestiert. Ihre Befürchtung: Eine Benachteiligung von Produkten, die Fleisch zwar geschmacklich nachahmen, aber viel vorteilhafter für Klima, Umwelt, Tiere und Gesundheit seien als dieses.

Der Gesetzentwurf wurde von Agrar-Lobbyisten mit dem Argument des Verbraucherschutzes eingebracht. Dabei hatten sich auch Verbraucherschutzorganisationen wie der Europäischer Verbraucherverband (BEUC) ausdrücklich gegen die Einschränkungen im Marketing von Veggie-Produkten ausgesprochen.

Die Diskussion sei sinnlos, sagten Verbraucherschützer, schließlich liege keinerlei Verwechslungsgefahr vor. Die Bezeichnung als "Veggie" sei schließlich das Haupt-Kriterium für den Kauf solcher Erzeugnisse. Kunden kaufen diese Produkte, weil sie "Veggie" sind.

Vegane Fleischalternativen boomen. Immer mehr Verbraucher greifen zu diesen Produkten, die den gewohnten Geschmack haben, aber aufgrund der pflanzlichen Zutaten viele Vorteile gegenüber Fleisch haben.

Vegane Fleischalternativen machen es daher Verbrauchern leichter, ihren Fleischkonsum zu reduzieren und damit ihren ökologischen Fußabdruck deutlich zu verringern.

Dennoch hat die Agrar-Lobby einen Teilerfolg erzielen können: Die Vermarktung von pflanzlichen Milch-Alternativen soll laut Tagesschau noch weiter als bisher eingeschränkt werden. Seit einer Entscheidung von 2017 ist es Herstellern verboten, ihre Pflanzendrinks als "Milch" zu vermarkten. Ähnliches gilt für Käse-Alternativen.

Nun soll auch das Marketing mit Begriffen wie "Milchersatz" oder "Milch-Art" ausgeweitet werden.

Das Gesetz soll in den kommenden vom EU-Rat final bestätig werden.

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Autor: Redaktion

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