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Medikament mit Gelatine.

Erstellt 04.04.2018, von chaoscashew. Kategorie: Gesund vegan leben. 10 Antworten.

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Themen-Startervegan2 PostsweiblichWienLevel 1
Medikament mit Gelatine.
04.04.2018
Hallo!

Bei mir wurde soeben bei der Blutuntersuchung eine Schilddrüsenunterfunktion nachgewiesen. Die Ärztin hat ein Medikament verschrieben, das ich mir gleich danach abgeholt habe.
Leider enthält dieses Medikament Gelatine & Lactose und ist somit nicht vegan..
Darf ich mich, wenn ich dieses Medikament nehme, jetzt nicht mehr als Veganer bezeichnen?
Hab' ein irrsinnig schlechtes Gewissen..

Liebe Grüße,
chaoscashew

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Unbekannt
04.04.2018
Hallo chaoscashew,

Zitat chaoscashew:
Darf ich mich, wenn ich dieses Medikament nehme, jetzt nicht mehr als Veganer bezeichnen?

Prinzipiell darfst du alles, was du mit deinen eigenen Moralvorstellungen vereinbaren kannst.

Es gibt auch keine Vegan-Polizei die dich verhaftet, kein Vegan-Gericht, dass dich verurteilt und keinen Vegan-Staat, der dich ausbürgert.

Wenn du eher fragen möchtest, ob es eventuell gangbare Alternativen gibt (um ggf. beim nächsten Arztbesuch das Kind nicht wieder in den Brunnen fallen zu lassen), findest du hier eventuell die ein oder andere passende Antwort:
https://www.vegpool.de/forum/allgemein/medikamente-2-1.html

Liebe Grüße,
Falk

6x bearbeitet

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Unbekannt
04.04.2018
Hallo Chaoscashew,
Du kannst das Medikament doch sicher wieder zurückgeben. Es kann dich doch niemand zwingen, Schweinegelatine zu dir zu nehmen oder Laktose, die, falls du schon länger vegan bist, richtig Probleme machen könnte. Ich war jedenfalls schon nach 2 Monaten Laktoseintolerant. Natürlich gibt es vegane Alternativen. Ich habe seit 40 Jahren eine Schilddrüsenunterfunktion und nehme L-Thyrox von Hexal. Das ist vegan. Keine Gelatine, keine Laktose. Und das Thyoxin ist synthetisch hergestellt. Mir wurde versichert, dass das ewig auf dem Markt ist und in den letzten 20 Jahren nicht an Tieren getestet wurde.
Am besten klärt du das immer vorher ab, bevor du ein Medikament verschrieben bekommst.
Liebe Grüße
Biophilie

Benutzerbild von Dana
vegan5.383 PostsweiblichSchwarzwaldLevel 4
04.04.2018
Zitat Biophilie:

Du kannst das Medikament doch sicher wieder zurückgeben.


Das ist rechtlich nicht möglich. Einmal ausgegebene Medikamente müssen vernichtet werden.

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Unbekannt
05.04.2018
Ja das stimmt leider, Dana, die Apotheke darf sie nicht zurücknehmen. Die Selbstbeteiligung ist dann futsch. Aber ich hab schon mal ein Medikament bei meiner Ärtzin abgegeben, die kann es dann wenigstens jemandem weitergeben, der/die es braucht und damit dann die Selbsbeteiligung spart.

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Unbekannt
05.04.2018
Hallo zusammen,

Zitat Biophilie:
Aber ich hab schon mal ein Medikament bei meiner Ärtzin abgegeben, die kann es dann wenigstens jemandem weitergeben, der/die es braucht und damit dann die Selbsbeteiligung spart.

Natürlich muss jeder selbst entscheiden, aber ich weiß nicht, ob ich meinen Arzt / meine Ärztin in eine derart gesetzeswidrige Lage bringen wollen würde:
Zitat http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__43.html:
Arzneimittelgesetz - AMG[...]
§ 43 Apothekenpflicht[...]
(3) Auf Verschreibung dürfen Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 nur von Apotheken abgegeben werden.[...]


Im schlimmsten Fall macht man sich selbst nach § 26 des SGB der Anstiftung schuldig..

Liebe Grüße,
Falk

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Unbekannt
05.04.2018
Oh...krasse Gesetze haben wir in Deutschland.....da mach ich mich morgen also schon wieder strafbar: mein Heilpraktiker gab mir Dienstag ein Medikament mit, von dem wir in der Praxis auf die Schnelle nicht rauskriegten, ob es vegan ist. Er sagte mir, wenn es nicht vegan ist, könnte ich es ihm ja wieder mitbringen. Es ist nicht vegan. Ich bringe es ihm morgen zurück.
Wer besucht mich im Knast?

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Unbekannt
05.04.2018
Hallo Biophilie,

Zitat Biophilie:
mein Heilpraktiker gab mir Dienstag ein Medikament mit

Ein niedergelassener Heilpraktiker verfügt i.d.R. nicht über ein abgeschlossenes Medizinstudium und ist somit nicht verschreibungsberechtigt, d.h. darf keine nach dem AMG als verschreibungspflichtig klassifizierten Arzneimittel verschreiben oder (umstritten) anwenden, geschweige denn ausgeben.

Es handelt sich bei deinem Fall also sicherlich um ein sog. OTC-Präparat (kein Arzneimittel im Sinne des AMG) und unterliegt somit auch keiner Selbstbeteiligung, sondern der Vollzahlungspflicht.

Sobald ein Präparat jedoch der Selbstbeteiligung und nicht der Vollzahlungspflicht unterliegt, handelt es sich hierbei um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und darf somit lt. § 43 des AMG von verschreibungsberechtigten Personen (Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte) nicht abgegeben werden.

Liebe Grüße,
Falk

3x bearbeitet

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Unbekannt
05.04.2018
Hallo Falk,
mein Heilpraktiker hat zwar ein abgeschlossenes Medizinstudium, aber bei dem Medikament handelt es sich um Lutschpastillen gegen Husten, also nicht um ein Verschreibungspflichtiges Medikament. Das heißt, mein Heilpraktiker und ich werden uns wohl nicht in absehbarer Zeit eine Gefängniszelle teilen müssen :wtf:

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Themen-Startervegan2 PostsweiblichWienLevel 1
06.04.2018
UPDATE:

War nochmal bei meiner Ärztin und habe ein anderes Medikament bekommen, das weder Gelatine, noch Lactose enthält :) Konnte auch das andere in der Apotheke zurückgeben (Die nette Dame, die es mir am Vortag verkauft hatte, war da und hat sich entschuldigt, dass sie nicht wusste, dass es doch eine Alternative ohne Gelatine gibt.)
Alles in allem: Danke für eure Antworten und noch einen schönen Tag!

Liebe Grüße,

chaoscashew

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