Themen-Startervegan2.830 PostsweiblichLinzLevel 4Supporter
Versehentlich Kuhmilch im Kaffee - hat das überhaupt mal Konsequenzen?15.01.2023Man liest und hört es immer mal wieder - manchmal passiert es einem auch selbst: man möchte Pflanzenmilch ins Getränk, bekommt aber Kuhmilch.
Nun gibt es einerseits Menschen mit Unverträglichkeiten, die dann durchaus körperliche Unannehmlichkeiten (meist Durchfall, soweit ich weiß) haben können und dann die, die aus ethischen Gründen darauf verzichten wollen, und die (noch) keine Unverträglichkeit haben.
Hat es überhaupt jemals Konsequenzen, wenn in der Gastronomie durch Unachtsamkeit, Gleichgültigkeit, Unterqualifizierung dem Kunden das falsche Produkt untergejubelt wird? Klage wegen Körperverletzung, Weltanschauungsverletzung etc.? Vielleicht kennt ihr ja Beispiele, wo es auch mal rechtliche Konsequenzen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter gab.
(so etwas wie Aberkennung des Veganlabels wie bei Burger King und die mediale Aufmerksamkeit dafür ist auch schön, scheint aber die Aufmerksamkeit für die Problematik bei kleinen Betrieben nicht zu erhöhen).
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15.01.2023Sunjo, ist es nicht ein Verstoß gegen das Gesetz "die Würde des Menschen ist unantastbar" in unserem Grundgesetz?
Wieviele tausend Mal wird das täglich missachtet und von unserer Justiz wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt?
vegan4.676 PostsweiblichSchwarzwaldLevel 4
15.01.2023Soweit ich weiß, wird da der AN durch das Arbeitsrecht bzw durch die Haftpflichtversicherung der FIrma geschützt. Sollte es wirklich zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommen, springt die Haftpflichtversicherung der Firma ein. Wie es allerdings bei weltanschaulichen Themen aussieht, weiß ich nicht. Da würde es wahrscheinlich auf einen Prozess rauslaufen.
15.01.2023Ohne da jetzt spezielles Knowhow zu haben:
Produkthaftung - könnte ich mir vorstellen. Wenn ein Produkt eine zugesicherte Eigenschaft nicht besitzt. und daraus folgernd Schadensersatz, sofern ein Schaden entstanden ist.
Das Problem dürfte aber die Beweisführung sein. Ich glaub bei Fertigprodukten ist es leichter und unwahrscheinlicher, dass gemauschelt wird, weil die ja getestet werden können. Bei frisch zubereiteten Waren ist es ja schon schwieriger. Da müsste man testen oder bräuchte Zeugen oder so...Ich hab mir das auch schon überlegt, dass da letztlich nur Vertrauen bleibt bzw. würde ich halt im Zweifel sagen, dass ich keine Milchprodukte essen darf, weil ich allergisch reagiere bzw. die nicht vertrage, dann sind sie mit Sicherheit vorsichtiger.
Wobei das ja alles eher den Vorsatz betrifft. Du sprichst ja eher von Fahrlässigkeit, da wird es sicher noch schwerer. Dass da mal ein Unternehmen bestraft / gerügt wurde, hab ich noch nie gehört, bin aber auch nicht viel in den Medien.
Ich hatte da vor kurzem mal mit einer Bekannten gesprochen, die lactoseintolerant ist und erzählt, dass ich auf Alpro nach Skyrer Art mit Magenschmerzen reagiert hab und da meinte sie, das könne sie auch nicht essen und da hab ich mir auch überlegt, ob das das deshalb so gut nach echten Skyr schmeckt, weil es vielleicht gar nicht vegan ist?
keine Ahnung ob sowas tatsächlich kontrolliert wird.
15.01.2023Hallo Sunjo,
für den durchschnittlichen Verbraucher ist (Kuh-)Milch und/oder Zucker, oder schwarz, mit oder ohne Zucker die normale Rezeptur von Kaffee.
Meines Wissens darf nach einem Urteil des EuGH nur Kuhmilch bzw. tierische Milch als solche im Lebensmittelbereich bezeichnet werden.
Pflanzensäfte von Soja, Hafer, Mandel etc. darf als Lebensmittel nicht Milch genannt werden.
Daraus folgt für mich, dass der Gast/Kunde, der auf Kuhmilch verzichten möchte, dies bei seiner Bestellung von Kaffee selbstständig vorbringen muss, oder die Frage des Bedienpersonals entsprechend beantworten muss. Wenn er einen Pflanzensaft zu seinem Kaffee haben will, muss er dies ausdrücklich dem Bedienpersonal kundtun. Denn er weicht von der normalen Kaffeerezeptur ab. Daraus folgt, dass er durch Kuhmilch in seinem Kaffee nicht in seinen Rechten verletzt wird, sofern er seinen Wunsch nicht ausdrücklich zu erkennen gegeben hat.
15.01.2023@johannes: es ist ja klar, dass man sagen muss, wenn man keine Kuhmilch will. In der Regel fragt man ja vorher nach Alternativen. Ausser in einem explizit veganen Restaurant wird wohl niemand davon ausgehen, dass die "Milch" automatisch eine Pflanzenmilch ist.
Das Frage war ja eher, was ist, wenn trotzdem Kuhmilch reingetan wird, obwohl man das nicht will und so auch nicht bestellt hat. Z.B. auch eine Pizza Käse enthält obwohl man "vegan" bestellt hat und das zugesichert wurde. Das sollte schon gesetzlich geschützt sein nach meinem Rechtsempfinden, weil ich ja dieses Produkt so gar nicht bestellt hatte. Und dann ist halt auch noch die Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz wäre es Betrug. Das ist ja das gleiche, wie wenn jemand behauptet, es wäre Bio-Zertifiziert und das ist es nicht oder ein Produkt wäre aus Edelstahl und dann ist es nur aus Blech o.ä.
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15.01.2023Ist es erkennbar, ob Milch oder Pflanzensaft in den Kaffes gegeben wurde?
Wenn es erkannt wird, kann man reklamieren und ein neues Getränk erhalten.
Deswegen eine Zivilklage auf Schadenersatz, für einen Schaden, den man erst nachweisen muss, anzustrengen, ist n.m.M. unverhältnismäßig.