25.02.2026Gestern kam eine Antwort:
Sehr geehrter Herr Dreißig,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dazu teilt der Landkreis Rostock mit:
Anzahl der durchgeführten Kontrollen (Routine- und Anlasskontrollen). Datum bzw. Jahr der jeweiligen Kontrollen.
Im September 2023, August 2024 und Juli 2025 wurden amtstierärztliche Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden keine Verstöße gegen tierschutz- oder tiergesundheitlich relevante Aspekte festgestellt. Am 11. Dezember 2025 erfolgte eine weitere amtstierärztliche Kontrolle aufgrund einer Anzeige einer
Tierrechtsorganisation, die über deren Rechtsanwältin beim Landkreis Rostock eingegangen war. Bei dieser Kontrolle wurden keine Straftatbestände oder Fehlverhalten im Sinne des Tierschutzgesetzes festgestellt.
Art der Kontrolle (z. B. Routine, anlassbezogen)
Bei der Kontrolle am 11. Dezember 2025 handelte es sich um eine anlassbezogene Kontrolle. Die übrigen Kontrollen erfolgten zum Teil als Routinekontrollen oder Kontrollen nach EU-Förderrecht (Cross Compliance-Kontrollen beziehungsweise Konditionalitätskontrollen).
War der Kontrolltermin dem Betrieb zuvor bekannt?
Cross Compliance-Kontrollen (CC-Kontrollen) beziehungsweise Konditionalitätskontrollen werden dem Betrieb 24 Stunden vor Kontrollbeginn angezeigt.
Festgestellte Beanstandungen (Art und Schwere)
Angeordnete Maßnahmen oder Auflagen
Es wurden keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder tiergesundheitliche Vorschriften festgestellt.
Demzufolge ergaben sich auch keine angeordneten Maßnahmen oder Auflagen.
ggf. eingeleitete Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren inkl.
Bezeichnung