Durch den Patzer des OLG Stuttgart kommt der Fall nun als Präzedenzfall vor das oberste Verfassungsgericht.
Und diese werden wohl kaum so eine dämliche und rechtswidrige Aussage tätigen wie die Heilbronner
Am Ende werden "wir" sogar aller Wahrscheinlichkeit nach endlich bestätigt haben, dass Hausfriedensbruch zur Bestätigung oder Dojumentation einer Straftat (Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt) rechtlich erlaubt ist
Damit würden wir ein Situation wie in Österreich bereits präventiv vermeiden