vegan2.217 PostsweiblichBERLINLevel 4
20.07.2025Maximilian, ich empfinde deine Bemühungen, mit uns zu diskutieren als sachlich.
Dass das, was jemand im Internet über sich veröffentlicht glaubhaft ist, insbesondere, wenn ein anderer Eindruck erweckt wird (zb.Tierwohl, obwohl das Gegenteil der Fall ist)
das ist doch keine Transparenz, sondern da kann jeder alles schreiben.
Schweine haben ein Ich-Bewusstsein, sind hochintelligent und sozial. Sie spüren ihr Leben lang, was ihnen angetan wird. Auch bei der Betäubung. Es ist purer Horror.
Es ist im Grunde möglich, dass die Menschheit ohne Speziziesmus überlebt. Analog ohne Rassismus, Patriarchat und andere Denkmuster, in denen sich jemand über andere stellt.
Wenn die Felder und Weiden nicht für Tierfutter verwendet würden, sondern direkt ohne Umweg übers Tier, den Menschen dienen würden, würde sogar der Welthunger abnehmen, die Gesundheitssysteme würden entlastet, die Artenvielfalt könnte wieder zunehmen. Es könnten Felder wieder zu Wäldern werden, die dringend nötig sind. Das Essen würde nicht zu 80% in Gülle verwandelt.
Du kannst uns nicht beibringen, dass es nicht schlimm ist, Tiere dermaßen bestialisch zu behandeln.
Ich habe den Artikel aus der Tierarztzeitung gelesen, den du verlinkt hadt, als ich dich nach wissenschaftlichen Belegen fragte. (Nebenbei ein wissenschaftlicher Beleg war es nicht, sondern Beobachtungen und Vermutungen, aber trotzdem Danke, ist sehr interessant, was zum Leiden beim Töten bekannt ist) Ich glaube sogar, dass die Tieräzte fordern, dass die unglaublichen Qualen vom Tier nicht bemerkt werden sollten. Aber der Unterschied zwischen den Zuständen während Haltung, Mast, Transport, Tötung mit oder ohne Betäubung halte für minimal, zumal die Betäubung so qualvoll ist, dass die Tiere vorher betäubt werden müssten, bevor sie ins Gas getaucht werden.
Dass die Gesetze es erlauben ist leider so. Ich hoffe auf Reifung der Menscheit. Es ist ja auch verboten, Katzen zu schlachten und zu essen, das war nicht immer so (daher werden tote Kaninchen traditionell mit Kopf verkauft, damit sie vom "Dachhasen" unterschieden werden können.) Es ist auch verboten, Menschen aus Afrika im Tierpark auzustellen (wofür früher der Hamburger Tierpark bekannt war) usw. Das empfinden die meisten heute als untragbar, es ist aber historisch nicht lange her, wo das normal oder sogar überlebenswichtig war.
Der Tierschutz steht auch erst seit rund 20 Jahren im Grundgesetz, nach mehreren erfolglosen Versuchen.
Also phantasiere ich, dass immer mehr Menschen, bis hin zu den Gesetzgebern merken, dass es viele Vorteile hätte, die Natur nicht derartig zu missbrauchen.
Ich hoffe es geht schneller, als dass die Klimakatastrophe die Menschen unter Strafe ihres Untergangs zum schnellen Handeln zwingt. Die Tierhaltung ist nichts, was zum Überleben beiträgt, sondern den Untergang beschleunigt.
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20.07.2025@libio
Danke für Deine Ausführungen.
Ich stimme Dir in vielem zu.
Ein Schlachtbetieb, der Dartsellungen von seinem Betriebsablauf und seinem Wirtschaftsgebaren ins Internet stellt ist schon aus Eigennutz zur Wahrhaftigkeit verpflichtet. Mit falschen Angaben würde er sich schaden.
Ob er alle Vorstellungen von Wahrheit und Transparenz seiner Betrachter, insbesondere kritischer Betrachter erfüllen kann, hängt auch von der Unvoreingenommenheit der Betrachter ab. Eine solche ist von Betrachtern, die sein Tun total ablehnen kaum zu erwarten.
Das erste deutsche Reichs-Tierschutzgesetz stammt von 1933. Vorher wurde Tierschutz in den Rechtsvorschriften der deutschen Fürstentümer geregelt.
Die ersten Tierschutzvorschriften fanden sich in vorchristlicher Zeit im Codex Hammurabi aus Mesopotamien. Nichts liegt der Tierärzteschaft ferner als Tierqualen zu vertuschen. Tierärzte sind vielmehr berufene Tierschützer. Sie sind jedoch auch nur ein Rädchen im System. Tötung ohne Betäubung ist nach dem Tierschutzgesetz rechtswidrig und daher ungeeignet für einen Vergleich. Haltung und Mast von Tieren liegt in der Verantwortung der Landwirte. Für den Transport sind i.d.R. die Viehhändler verantwortlich. Die Sachkunde für das Schlachten von Tieren liegt in der Regel beim Schlachtbetrieb bzw. seinem Personal.
Mitgleder dieser Berufs- und Bevölkerungsgruppen gehören in der Mehrzahl nicht zu den Veganern. Wasbleibt ist die Hoffnung auf bessere Zustände und die Phantasie sich vorzustellen, wie das aussehen könnte. Kriminelles Verhalten ohne rechtfertigenden Notstand lehne ich ab.
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20.07.2025Ich meine mit Eigennutz die Verpflichtungen des Betriebes Brand zur Wahrheit aufgrund der Vorgaben in LMIV, die Prof. Bülte angesprochen hat. Auch ein Industriebetrieb hat Anspruch vor unberechtigten Vorwürfen bewahrt zu werden. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Im übrigen gebe ich Dir Recht hinsichtlich der Aktivisten. Die Vorteile pflanzlicher Nahrung sind unbestritten. Die Umsetzung ist allein meine Sache, gemäß Art. 4, I GG. Bevormundung und Missionierung ist Geschichte. Es lebe das positive Vorbild.
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Themen-Startervegan8.138 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
20.07.2025Ich habe keinen Zweifel, dass die meisten Veganer hier ebenfalls dafür sind, dass das Verfahren rechtsstaatlich abläuft.
Was aber nicht bedeutet, dass man keine Vorstellung darüber haben dürfte, wie ein rechtsstaatliches Ergebnis aussehen sollte. 😊
Für mich ist klar, dass Schlachthöfe sich keiner transparenten, öffentlichen Debatte stellen, weil sie wissen, dass es für sie schlecht ausgeht. Das dürfte auch der Grund sein, warum Brand nicht seinerseits Aufnahmen veröffentlicht hat. Er hätte seine These, dass alles "ganz friedlich" sei, damit einfach belegen können, wenn es denn so wäre ...
Es hat mich auch nicht gewundert, dass Brand meine Anfrage als Journalist (Doku mit beidseitigen Zeugen) nicht angenommen hat und es wundert mich auch nicht, dass der angeblich so "transparente Schlachthof" jetzt vor Gericht zieht.
Dass sie sich abschotten, tangiert jedoch das öffentliche Interesse am Tierschutz, das als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist.
Das ist ein Problem, das in der Interessenabwägung vom Gericht berücksichtigt werden muss (und im ersten Urteil m.M.n. nicht ausreichend berücksichtigt wurde).
Es muss einen Anspruch darauf geben, dass Verbraucher zuschauen können, wie der Alltag in diesen Betrieben tatsächlich aussieht, denn sonst kann die demokratische Meinungsbildung nicht funktionieren. Und Fotos, Zeichnungen oder Werbevideos reichen nicht aus.
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20.07.2025Ich denke, die Kernfrage ist, ob Konsumenten neben dem Konsumentenschutz auch ein Recht auf Konsumenten-Transparenz haben.
Was ein Betrieb, egal, welcher, über sich selbst behauptet und ins Netz stellt, hat nichts mit Transparenz zu tun. Das ist PR.
Selbst die meisten Omnivoren wollen nicht, dass Tiere in den Schlachthöfen unnötig leiden. Ich denke nicht, dass Betriebe, zb Schlachthöfe ein Recht darauf haben, dass Kunden nicht erfahren, wie ihre Produkte hergestellt werden.
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21.07.2025Nach der Verordnung (EU) Nr. 11169/2011, der LMIV der EU, haben Verbraucher ein Recht auf fundamentale Information über die Herstellung der Lebensmittel. Gleichzeitig sind Tiere nach Art. 4 der EU-Lebensmittel-Basis-Verordnung keine Lebensmittel, außer sie werden für den Verzehr hergerichtet. Die LMIV regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln
Der Schlachtbetrieb Brand hat auf seiner Internetseite u.a. die nach EU-Recht legale Methode der CO2-Betäubung von Schweinen mit Worten beschrieben. Nach welchem Recht ist er zur Verbreitung von Bildern verpflichtet, die Sehenden den Vorgang vermitteln können, Blinden jedoch nicht. Während der Text auch vorgelesen werden kann. Die Informationen über Lebensmittel sind in der EU-LMIVO klar geregelt. Dort wird auch die Art und Ausprägung einer Transparenz geregelt. Wenn der Schlachthof Brand dem nicht genügt, so hat darüber ein Gericht zu entscheiden.
Art. 3 Abs. 1 der VO besagt: „Die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel dient einem umfassenden Schutz der Gesundheit und Interessen der Verbraucher, indem Endverbrauchern eine Grundlage für eine fundierte Wahl und die sichere Verwendung von Lebensmitteln unter besonderer Berücksichtigung von gesundheitlichen, wirtschaftlichen, umweltbezogenen, sozialen und ethischen Gesichtspunkten geboten wird.“
Die Verordnung nennt drei Hauptkategorien von verpflichtenden Lebensmittelinformationen, nämlich solche:
zu Identität und Zusammensetzung, Eigenschaften oder sonstigen Merkmalen des Lebensmittels,
zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher und zur sicheren Verwendung eines Lebensmittels, also insbesondere
zu einer Zusammensetzung, die für die Gesundheit bestimmter Gruppen von Verbrauchern schädlich sein könnte,
zur Haltbarkeit, Lagerung und sicherer Verwendung des Lebensmittels und
zu den Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere zu den Risiken und Folgen eines schädlichen und gefährlichen Konsums von Lebensmitteln, sowie
zu ernährungsphysiologischen Eigenschaften, um den Verbraucher – auch bei besonderen Ernährungsbedürfnissen – zur fundierten Auswahl zu befähigen.
Entscheidend für die Verpflichtung zu einer Lebensmittelinformationen soll dabei sein
das verbreitete, mehrheitliche Bedürfnis der Verbraucher, die sie für sich für erheblich halten, und
ihr Nutzen, den sie nach allgemeiner Auffassung für den Verbraucher habe.[7]
Maßgeblich sind also weniger die naturwissenschaftliche Aussagekraft oder der objektiv messbare Nutzwert als eine Verkehrsauffassung und -erwartung aus Konsumentensicht.
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