16.07.2025Sehr interessant, wenn auch iwie enttäuschend. Das mit dem Schadenersatz verstehe ich immernoch nicht.
Was heißt denn das, sie muss die Bilder bei Ariwa entfernen und darf sie nicht weiter verbreiten aber Medien und Organisationen schon weil die Öffentlichkeit ein Recht drauf hat? Ariwa ist doch auch eine Organisation…?
Themen-Startervegan8.551 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
16.07.2025Sie wurde verurteilt, nicht die Medien oder die Organisation.
Das bedeutet vermutlich nicht, dass der Schlachthof nicht auch separat gegen die vorgehen kann.
vegan3.084 PostsweiblichBerlinLevel 3
17.07.2025danke für die berichterstattung zum 1. urteil.
hab jetzt leider nicht die kapazität, mich da komplett reinzulesen.
aber tatsächlich verstehe ich es auch nicht recht, da 1. das video doch bei der organisation ariwa veröffentlicht würde, und 2. was ist dann die gerichtlich bestätigte anschuldigung, für die die verurteilte dennoch geld zahlen soll, wenn doch die wichtigkeit des videos zur aufklärung gerichtlich bestätigt wurde?
vegan3.028 Postsmännlich35708 HaigerLevel 3
17.07.2025Der Schadensersatz für kaputte Türen und Türschloss geht wohl in Ordnung. Was den Schadenersatz für den durch die aufgedeckten Praktiken des Schlachthofes angeht, sehe ich die Sache völlig anders und hoffe auf eine Änderung des Urteils in dieser Hinsicht.
Vielleicht ja ein ganz cleverer Richter...
17.07.2025Genauso hab ich mir das vorgestellt. Der Beitrag auf der Website von Ariwa und der kurze Report bei Plusminus hätten allein nicht so viel allgemeine Aufmerksamkeit erregt wie dieser Prozess. Gut gemacht! 😈