Nach einem Stallbrand in Bad Fallingbostel (Niedersachsen) sollen auch Wochen später noch überlebende Tiere durch die abgebrannte Halle laufen - zwischen ihren verbrannten Artgenossen...
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als Journalist u.a. für vegpool.de, meinen Presseausweis finden Sie anbei.
Mit Bezug auf den Stallbrand in einem Geflügelstall in Bad Fallingbostel (Niedersachsen) bitte ich um Auskunft auf meine Fragen. Es geht um den hier genannten Betrieb:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/feuer-bei-bad-fallingbostel-vernichtet-stall-mit-14000-huehnern-brand,aktuelllueneburg-136.html
Wegen der Aktualität bitte ich um Rückmeldung bis Dienstag, 22.7.2025, 12 Uhr.
Ich bitte freundlich darum, auf jede einzelne Frage konkret zu antworten.
• Nach dem Stallbrand liefen offenbar mehrere Tage lang Hühner in den Ruinen der Halle herum, zwischen ihren toten Artgenossen. Aus welchen Gründen wurden die Tiere nicht umgehend geborgen und versorgt?
• Falls Einsturzgefahr o.ä. bestanden hat: Wurden Fallen, Lockmittel o.ä. eingesetzt, um Tiere zu retten, ohne Menschen in Gefahr zu bringen? Falls nicht: Warum nicht?
• Wurde die Beschlagnahmung der Tiere behördlich angeordnet? Falls nicht: Warum nicht?
• Aus welchen Gründen liegen auch über drei Wochen nach dem Brand noch tote Tiere in der Halle herum, trotz des teilweise sehr warmen Wetters?
• Wie stellen sie sicher, dass kein Kontakt zu Wildtieren besteht (z. B. wegen Seuchengefahr)?
• Wurden gegenüber dem Betreiber der Anlage Auflagen bzgl. der Versorgung der Tiere erlassen? Wie lauten diese konkret und wann wurden sie erlassen? Bitte senden Sie mir die entsprechenden Unterlagen zur Einsichtnahme.
• Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die verbleibenden Tiere zu bergen? Wie viele Tiere sind es ungefähr? Wie werden diese versorgt?
• Was geschieht mit den verbleibenden Tieren? Werden die Tiere (Fleisch, Eier) für den menschlichen Verzehr genutzt?
• Ich habe erfahren, dass Tierschützer angeboten haben, die Tiere in Obhut zu nehmen bzw. an geeignete Orte (Lebenshöfe) zu vermitteln. Dies soll durch Ihre Behörde untersagt worden sein. Wie nehmen Sie dazu Stellung?
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Kilian Dreißig