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Auch Vereine können Jäger vom Grundstück ausschließen

Erstellt 29.04.2023, von kilian. Kategorie: Tierschutz & Tierrechte. 5 Antworten.

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Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan8.447 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
Auch Vereine können Jäger vom Grundstück ausschließen
29.04.2023
Muss man die schießwütigen Gewalt-Hobbyisten auf dem eigenen Grundstück dulden?
In der Regel schon, wegen der "Zwangsbejagung"!
Aber man kann sein Grundstück befrieden lassen - auch als juristische Person!
https://vegpool.de/magazin/jagd-befriedung-grundstueck-verein.html

1x bearbeitet

Kein Benutzerbild
Heinzi
29.04.2023
Hab' mal in einem YT-video (ist schon älter, > 7 Jahre) gesehen, daß die Jagd-Befreiung so 700 € kostet.
Hast Du da aktuelle Daten, kilian?

Benutzerbild von METTA
vegan5.382 Postsweiblich ObertshausenLevel 3
29.04.2023
Ich finde das wunderbar, dass es dem Erdlingshof gelungen ist, seine Grundstücke zu befrieden und hoffe inständig, dass das auch noch weitere private und juristische Personen machen. Wie sieht das eigentlich beim "Land der Tiere " aus? Bei denen ist ja alles eingezäunt und ich habe auf deren Grundstück auch noch keinen Hochsitz gesehen.

Kein Benutzerbild
Unbekannt
29.04.2023
Da ich weder ein Grundstück besitze noch ländlich wohne war mir dieser Sachverhalt bis jetzt völlig unbekannt: "Zwangsbejagung" - du meine Güte! :surprise: :wallbang:
Gut, dass es die Möglichkeit gibt, sich und die auf dem Grundstück lebenden Tiere davon befreien zu lassen - aber übel, dass das so kompliziert und so teuer ist!

1x bearbeitet

Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan8.447 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
29.04.2023
Ich kenne das Vorgehen nicht. Aber der Erdlingshof schrieb, dass es wohl nicht einfach ist und auch von der Behörde abhängt. Scheint also auch eine Einzelfallentscheidung zu sein.

Benutzerbild von Marco0679
vegan3 PostsmännlichLevel 1
05.05.2023
Sehr geehrte Persönlichkeiten - Damen und Herren!

Darüber habe ich auch gelesen.
Mann kann die Befriedung des Privat- oder Vereinsgrundstück
bei der Gemeinde/Stadt oder direkt bei der Jagdsvereinigung beantragen.

Unter gewissen Voraussetzungen (Rechtsstatus) reicht auch ein einfachen Schild aus,
daß das Betreten des befriedeten Grundstückes gemäß Artikel 1 EMKR und ggf. G.K.
für Jäger/innen und deren Anhängerschaft verboten ist.

Gehabt Euch wohl!

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