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video-überwachung in grossen schlachthöfen

Erstellt 07.03.2026, von Salma. Kategorie: News & Aktuelles. Eine Antwort.

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Benutzerbild von Salma
Themen-Startervegan3.065 PostsweiblichBerlinLevel 4
video-überwachung in grossen schlachthöfen
07.03.2026
das radio vermeldet derzeit die einführung von videoüberwachung in ca 230 grossen schlachthöfen deutschlands. herr rainer scheint sich damit hervorzutun, etwas für den tierschutz zu tun ...

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-03/videoueberwachung-schlachthoefe-gesetz-tierversuche-alois-rainer-gxe

und was ist mit all jenen kleineren schlachthöfen? wann dürfen die filme gesichtet werden? nur wieder, wenn undercover-aktivisten auf verstösse hinweisen?

warum nur schlachthöfe? warum nicht in der zucht?
fragen über fragen...

Benutzerbild von kilian
vegan8.382 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
07.03.2026
Spannende Ankündigung! Danke Salma!

Hier hatten wir dazu auch einen Kommentar auf Vegpool:
https://vegpool.de/news/videoueberwachung-schlachthoefe-voraussetzungen.html

Ich befürworte Videoüberwachung in Schlachthöfen absolut, denn das ist eine uralte Forderung.

Damit es etwas bewirkt, müssen mindestens diese Punkte erfüllt sein:



Überwachung aller sensiblen Bereiche. Es müssen alle Bereiche überwacht werden, in denen Tierquälerei vorkommen kann, von der Anlieferung bis zur Entblutung. Nötigenfalls aus mehreren Perspektiven, damit keine Sichtachsen verstellt werden können. Hierzu braucht es verbindliche Vorgaben.

Externe Überwachung. Die Aufnahmen müssen von Behörden unabhängig kontrolliert werden und für die Öffentlichkeit jederzeit live abrufbar sein – denn öffentliche Einsehbarkeit schafft zusätzliche Kontrolle dort, wo staatliche Aufsicht bislang versagt hat. Mittels marktüblicher Verfahren lassen sich Gesichter von Mitarbeitern in Echtzeit verpixeln, sodass der Datenschutz gewährleistet ist.

Beweispflicht für Tierschutz. Die schier endlose Liste von Straftaten in Schlachthöfen zeigt: Tierschutz muss beweispflichtig werden. Wer Tiere schlachtet, muss die Einhaltung des Tierschutzgesetzes bis auf die Ebene des einzelnen Tieres lückenlos nachweisen können – von Transport und Entladung bis zu Betäubung und Entblutung.

Wirksame Sanktionen. Wer gegen Tierschutzrecht verstößt, muss eine Strafe erhalten, die ihn wirksam von Wiederholung abhält. Behörden müssen personell und finanziell so ausgestattet werden, dass eine lückenlose Kontrolle möglich ist. Es darf nicht länger sein, dass systematische Tierschutzverstöße erst durch spendenfinanzierte NGOs aufgedeckt werden, statt durch staatliche Kontrolle.

Klare Rechtslage für alle Betriebsgrößen. Die Einhaltung von geltendem Recht ist keine Frage der Betriebsgröße. Deshalb muss Videoüberwachung für Schlachtbetriebe jeder Größe verpflichtend werden.


1x bearbeitet

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