Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute entschieden:
Bisherige Formen der Putenhaltung sind oft gesetzwidrig.
Mäster hatten oft argumentiert: Weil konkrete Regeln über die Haltung von Puten fehlen, können die Behörden nicht wegen Tierquälerei tätig werden. Freiwillige Versprechungen der Industrie sollten demnach genügen.
Doch das sieht das Gericht anders:
https://vegpool.de/news/putenklage-urteil-staerkt-tierschutz.html
Das Verfahren war möglich dank des Tierschutz-Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg.
Doch das ist in Gefahr. CDU und FDP wollen es abschaffen.
In anderen Bundesländern ist es bereits abgeschafft.